Niederösterreich
Essen auf Rädern lieferte 2,6 Mio. Portionen im Jahr 2022 aus
Es kommt direkt an die Haustür. Gemeint ist nicht die Pizza von Lieferando, sondern ein soziales Essens-Service: "Essen auf Rädern" bringt jedes Jahr Millionen Gerichte zu jenen nach Hause, die nicht mehr selbst kochen können.
NIEDERÖSTERREICH. (red) „Dem Land Niederösterreich ist es ein Anliegen, mit der Förderung der Aktion ,Essen auf Rädern‘ die Zustellung von Menüs an ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Die Initiative ‚Essen auf Rädern‘ erleichtert zahlreichen Personen den Alltag und ermöglicht vielen den Wunsch, auch im hohen Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, indem sie die Verpflegung direkt vor die Haustüre liefert", sagt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Die Aktion „Essen auf Rädern“ umfasst die Zubereitung und Zustellung von Menüs und ermöglicht damit vielen älteren Menschen ein möglichst langes Wohnen in den eigenen vier Wänden. In Niederösterreich wird die Leistung in 131 Gemeinden und von 128 anderen Rechtsträgern wie etwa dem NÖ Hilfswerk, der NÖ Volkshilfe, dem Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, den Pfarren oder von Sozialhilfevereinen durchgeführt. Das Menüangebot ist je nach Anbieter unterschiedlich. Meist gibt es die Wahl zwischen Normalkost, Schonkost, Diabetikerkost und fleischloser Kost.
Nachfrage seit über zehn Jahren unverändert
Im Jahr 2022 werden insgesamt rund 2,6 Millionen Portionen direkt an die Haustür der Niederösterreicherinnen und Niederösterreich ausgeliefert worden sein, die Förderung seitens des Landes Niederösterreich dafür betrug rund 1,8 Millionen Euro. Die Aktion „Essen auf Rädern“ wird seit 1978 angeboten. Bis in das Jahr 2010 stieg die Nachfrage stetig an, seither bleibt sie annähernd gleich. Infolge der Teuerung beschloss die NÖ Landesregierung im Dezember eine Änderung der Richtlinie und eine Erhöhung der Förderung. Die Mehrkosten für das Land Niederösterreich belaufen sich dafür auf 135.000 Euro pro Jahr. Die Richtlinie tritt rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft, damit die Gemeinden und Rechtsträger ihre Mehrkosten rückwirkend für das vergangene halbe Jahr abgegolten bekommen.
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