Unabhängiger Bauernverband
Wahlanfechtung der Landwirtschaftskammerwahl NÖ

- Dem Unmut des UBV nach der LK-Wahl im vergangenen März wurde stattgegeben: Die Wahlanfechtung wurde vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert.
- Foto: pixabay (Symbolfoto)
- hochgeladen von Barbara Vorraber
In der Vergangenheit äußerte der Unabhängige Bauernverband (UBV) immer wieder seine Bedenken zum Wahlrecht bei der Landwirtschaftskammerwahl am 9. März in Niederösterreich. Jetzt akzeptierte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Einspruch.
NÖ. Schon als der UBV in der Landwirtschaftskammer (LK) in Oberösterreich 2021 vertreten war, kritisierte der Verband das bestehende Wahlrecht bei der LK und setzte sich für eine Anpassung bei allen Parteien ein.
Nachdem, laut Angaben des UBV, jahrelang kein Engagement der anderen Parteien zu sehen war und die Aufforderungen scheinbar ignoriert worden seien, wurde die Anfechtung nun dem VfGH vorgelegt. Dieser nimmt sich dem Einwand an und bittet um belastende Unterlagen zur LK-Wahl 2025.
Veraltetes Wahlsystem
Die Einwände des UBV fokussieren sich auf die Wahlberechtigten. Wählen dürfen unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher (luf) Gründe mit einem Hektar in NÖ. Die Angehörigen der Grundbesitzerinnen und -besitzer dürfen ebenfalls ihre Stimme abgeben - und das sogar mehrmals. Wenn man demnach mit einer großen Familie gesegnet ist oder ein Unternehmen hat, kann man mehrfach zur Urne schreiten.

- Bei der Wahl seien nicht alle, die eigentlich das Recht zum Wählen haben, wahlberechtigt. (Archivbild)
- Foto: AKNÖ
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Außerdem entscheidet im Endeffekt jede Gemeinde für sich, wär ein Kreuzerl setzen dürfe. Das bedeutet, dass viele Landwirtinnen und Landwirte theoretisch wahlberechtigt seien, weil sie dieser luf Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich nachgehen, aber zu wenig Grundfläche vorweisen können. Damit scheinen sie nicht im Wählerverzeichnis auf. Zusätzlich wirft der UBV dem Wahlsystem vor, dass auf Personen in landwirtschaftlichen Betrieben, die keiner (stimmenstarken) Partei angehören, "vergessen" werde.
"Aus unserer Sicht sind Wahlsystem, Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten, Wählerverständigung, Einspruchsmöglichkeiten usw. im aktuellen Wahlrecht Relikte aus dem Mittelalter. Sie entsprechen nicht dem modernen Standard für demokratische Vorgehensweisen", äußert sich UBV NÖ Landesobmann Herbert Hochwallner zu den Umständen der Kammerwahl.
Rücktritt nahegelegt
Kritik geübt wird zudem auch an dem zuständigen Landesrat der UBV, LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (VP), der sich nicht ausreichend für jene Ungerechtigkeiten einsetze und das bestehende System sogar unterstütze, da er Wählerinnen und Wähler nicht aktiv zur Wahl informieren möchte, wie Hochwallner ihm vorwirft.

- Herbert Hochwallner gehört als Bauer dem UBV an und kritisiert die Zustände der Kammerwahl.
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"Wenn dazu nicht die notwendigen Schlüsse seitens der Landesregierung gezogen werden, sehen wir uns gezwungen, LH-Stellvertreter Pernkopf den Rücktritt nahezulegen. Wer so antidemokratisch agiert und nur den Machterhalt der BB-Fraktion im Auge hat, nicht die Interessen der Bauern, der ist aus unserer Sicht nicht der Richtige", so Hochwallner.
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