Angelfischerei ist Tierquälerei
Kein Tierschutz für niederösterreichische Fische

Heimische Fische, z. B. auch der Hecht, sind nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes geschützt. | Foto: Marcel Einig / Picabay
  • Heimische Fische, z. B. auch der Hecht, sind nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes geschützt.
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Der Schutz von Tieren ist in Österreich ein wichtiges Thema. Haustiere, Heimtiere und Nutztiere werden durch das Tierschutzgesetz geschützt. Wie sieht es mit dem Tierschutz bei Fischen in den heimischen Gewässern aus?

Vielen Menschen in Österreich ist der Schutz von Tieren ein wichtiges Thema. Auch gesellschaftlich ist Tierschutz relevant. Die Republik Österreich hat sich im Jahr 2013 in einem Bundesverfassungsgesetz zum Tierschutz bekannt. Seit 2005 regelt ein Bundestierschutzgesetz den Umgang mit Tieren. All das zeigt, dass Tierschutz in Österreich wichtig ist.

Bundestierschutzgesetz
Das österreichische Bundestierschutzgesetz regelt den „richtigen“ Umgang mit Tieren. Paragraph 5 definiert das genau. Es ist demzufolge verboten, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Tiere dürfen auch nicht in schwere Angst versetzt werden.

Fische nicht durch Tierschutzgesetz geschützt
Paragraph 3 des Bundestierschutzgesetzes besagt im ersten Absatz, dass dieses Gesetz für alle Tiere gilt. Im vierten Absatz steht dann allerdings geschrieben, dass das Tierschutzgesetz nicht für die Ausübung der Fischerei gilt. Das bedeutet also, dass Fische nicht durch das Tierschutzgesetz geschützt sind.

Wenn Fische nicht durch das Tierschutzgesetz geschützt sind, wie werden sie sonst geschützt? Was bewahrt Fische in den Gewässern davor, dass ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden? Oder dass Fische in schwere Angst versetzt werden?

Niederösterreichisches Fischereigesetz
Um eine Antwort darauf zu finden, ist als erstes der Blick in das Niederösterreichische Fischereigesetz sinnvoll. Die gesamte Fischerei in Niederösterreich wird ja durch das NÖ-Fischereigesetz geregelt. Das ist übrigens in den anderen Bundesländern auch so. Jedes Bundesland hat sein eigenes Fischereigesetz. Wenn das Fischereigesetz die Fischerei regelt, sollte logischerweise auch der Schutz von Fischen durch das Fischereigesetz geregelt werden.

Weidgerechtigkeit statt Tierschutz
Das ist allerdings nur teilweise so. Statt klaren und eindeutigen Tierschutzgrundsätzen findet sich die unklare „weidgerechte“ Ausübung des Fischfangs im Paragraphen 12. Dort heißt es, dass der Fischfang in einer allgemein als weidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der fischereikundlichen Erkenntnisse auszuüben ist. Was mit weidgerecht gemeint ist, steht nicht dabei.

Im Paragraphen 12, Absatz 4 des NÖ Fischereigesetzes heißt es weiter: Es ist verboten, beim Fischen und beim Transport den gefangenen lebenden Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, die über die weidgerechte Ausübung der Fischerei hinausgehen.

Aus dem im Tierschutzgesetz definierten Verbot, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen, wird im NÖ Fischereigesetz also ein Verbot, beim Fischen den gefangenen lebenden Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, die über die weidgerechte Ausübung der Fischerei hinaus gehen. Das klingt irgendwie schon nach Tierschutz, ist es tatsächlich aber nicht. Dass hat im Grunde genommen nichts mit Tierschutz zu tun. Und hat weitreichende negative Auswirkungen für die Fische.

Angelfischerei ist Tierquälerei
Die Angelfischerei ist ein gutes Beispiel dafür. Denn bei der Angelfischerei werden den Fischen ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Angelhaken verursachen beispielsweise schmerzhafte Wunden bei Fischen. Je nach Fischart reißen die Angelhaken entweder im Mund, an den Lippen, den Wangen oder sogar im Schlund Löcher ins Fleisch, die Haut und ins Gewebe. Das ist eindeutig schmerzvoll, die Fische leiden darunter und es werden ihnen Schäden zugefügt. Laut Tierschutzgesetz ist das Tierquälerei, laut NÖ Fischereigesetz weidgerecht und deshalb keine Tierquälerei.

Oder der qualvolle Erstickungstod, der jeden Fisch betrifft, der aus dem Wasser gezogen wird. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN hat sich der Thematik „Angelfischerei und Tierschutz“ angenommen und schreibt dazu auf seiner Webseite im Beitrag „Angelfischerei ist Tierquälerei“: „Jeder Fisch, der aus dem Wasser gezogen wird, kann ab dem Augenblick, da er sich an der Luft befindet, nicht mehr atmen. Der Erstickungstod beginnt. Fische erleben dabei Todesangst und extremen Stress. Der Kampf ums Überleben ist qualvoll und dauert je nach Fischart unterschiedlich lange“.

Auch das ist laut Tierschutzgesetz eindeutig tierquälerisch, das NÖ Fischereigesetz sieht darin die erneut die weidgerechte Ausübung der Fischerei gegeben.

Fische leiden unter den Praktiken der Angelfischerei, egal ob Tierschutzgesetz oder Fischereigesetz. Aber die Menschen, die den Fischen die Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen, würden das nicht tun und nicht tun können, wenn das Tierschutzgesetz das verbieten würde. De facto ist es also so, dass Fische in heimischen Gewässern nicht geschützt sind, sondern Angelfischer und Angelfischerinnen sind geschützt, wenn sie den Fischen Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügen. Das ist gesellschaftlich sehr bedenklich. Und macht nachdenklich.

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