AK Konsumentenschutz
So können Bergrettungen versichert werden

2.500 Mal kam der Rettungshubschrauber des ÖAMTC im Vorjahr bei Unfällen in den Bergen zum Einsatz. Der AK Konsumentenschutz gibt jetzt Tipps, wie Rettungseinsätze versichert werden können. | Foto: Dr. Lange/panthermedia
  • 2.500 Mal kam der Rettungshubschrauber des ÖAMTC im Vorjahr bei Unfällen in den Bergen zum Einsatz. Der AK Konsumentenschutz gibt jetzt Tipps, wie Rettungseinsätze versichert werden können.
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Viele Oberösterreicher verbringen ihren Urlaub in diesem Jahr zu Hause. Ein Teil davon unternimmt Wanderungen in den Bergen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ) informiert jetzt, dass immer mehr Menschen per Hubschrauber vom Berg gerettet werden müssen, was sehr teuer kommen könne.

OÖ. Ungefähr 9.000 Einsätze hatte die österreichische Bergrettung im Vorjahr. 2.500 Mal musste ein Rettungshubschrauber des ÖAMTC nach Freizeitunfällen im alpinen Gelände ausrücken. Der Konsumentenschutz der AK OÖ weist nun darauf hin, dass die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) grundsätzlich keine Kosten für die Hubschrauberrettung nach Freizeitunfällen übernimmt. Wer einen Unfall hat oder am Berg erkrankt, muss dafür mit mehreren Tausend Euro Kosten rechnen. Wolfgang E. aus Urfahr hätte ohne Versicherung beispielsweise mehr als 6.600 Euro zahlen müssen. Er war beim Mountainbiken in Windischgarsten gestürzt und wurde mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus Kirchdorf geflogen. 

Mehrere Möglichkeiten der Versicherung

Der Konsumentenschutz empfiehlt, Versicherungen abzuschließen, die etwaige Bergungskosten übernehmen. Das ist zum Beispiel über Mitgliedschaften beim Alpenverein oder bei den Naturfreunden möglich. Auch Autofahrerclubs bieten entsprechende Produkte an. Eine weitere Möglichkeit können Kreditkarten sein. Hier wird jedoch zum Teil vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Außerdem können einzelne Leistungen nur vom Karteninhaber, nicht von der gesamten Familie beansprucht werden.
Versichert sind Bergungskosten darüber hinaus bei umfassenden Reiseversicherungen und meist auch bei privaten Unfallversicherungen. Die Mitarbeiter der AK raten abschließend, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen beziehungsweise sich im Vorhinein entsprechend zu informieren.

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