Jollydays-Konkurs
Was Gutscheinbesitzer jetzt tun können

Gutscheinbesitzer können ihre Forderung im Konkursverfahren anmelden.  | Foto: Peopleimages/PantherMedia

Die Erlebnis-Plattform Jollydays ist in Konkurs. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) informiert, was Gutscheinbesitzer jetzt tun können. 

OÖ. Die Jollydays GmbH ist mit 17. August 2024 in Konkurs. Das Unternehmen war auf die Vermittlung von Erlebnisaktivitäten spezialisiert. Es verkaufte Gutscheine für tausende verschiedene Erlebnisse. Diese wurden nach der Buchung auf der Website von Jollydays vom jeweiligen Erlebnisanbieter eingelöst. Wer jetzt noch auf Gutscheinen sitzt, kann die Forderungen im Konkursverfahren anmelden. Der Masseverwalter entscheidet, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Die Einlösung von einzelnen Gutscheinen ist nicht mehr möglich. 

Gutscheininhaber können Forderung anmelden

Der Kaufvertrag über den Gutschein besteht mit der Jollydays GmbH. Der jeweilige Erlebnisanbieter ist daher nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Gutscheinbesitzer können ihre Forderung bis zum 10. Oktober 2024 im Konkursverfahren anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Es hängt aber von der Höhe der Forderung und dem Ausgang des Konkursverfahrens ab, ob diese Kosten mit der Konkursquote überhaupt wieder hereingebracht werden können. Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz.

Mehr Informationen unter:
ooe.konsumentenschutz.at

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