Viele Beschwerden bei der AK
Probleme bei der Rückforderung von Ticketkosten

Die Arbeiterkammer verhilft Passagieren zu ihrem Recht. | Foto: Fotolia/Guido Vrola
  • Die Arbeiterkammer verhilft Passagieren zu ihrem Recht.
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OÖ. Seit Mitte März stehen die Telefone im Konsumentenschutz der AK Oberösterreich nicht mehr still. Viele Konsumenten beschweren sich, dass sie bei einem abgesagten Flug nur umbuchen können oder ihnen Gutscheine angeboten werden. Einige Fluglinien und Buchungsplattformen reagieren überhaupt nicht. „Unser Konsumentenschutz verhilft den Betroffenen zu ihrem Recht – wenn notwendig auch vor Gericht",  kündigt AK-Präsident Johann Kalliauer an.

Preis muss rückerstattet werden

Die Rechtslage ist eindeutig: Wird ein Flug von der Fluggesellschaft aus welchen Gründen auch immer abgesagt, so muss der gesamte bezahlte Preis für das Ticket rückerstattet werden. Das gilt auch während der Corona-Krise. Zwar ist es aus wirtschaftlicher Sicht verständlich, dass Fluglinien ihren Passagieren stattdessen Umbuchungen oder Gutscheine anbieten. Sollten Unternehmen aber in noch stärkere Turbulenzen geraten und dadurch in Konkurs gehen, sind die Gutscheine wertlos. Die Kunden würden ihr Geld verlieren.

AK setzt Rückforderungen gegenüber Fluglinien durch

Der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich wird ab sofort alle berechtigten Rückforderungen gegenüber Fluglinien für die Betroffenen durchsetzen. Gemeinsam mit ihrem langjährigen Kooperationspartner FAIRPLANE verlangt die AK die Rückzahlung von stornierten Flugtickets ab einem Mindestwert von 100 Euro. Betroffene Konsumenten aus Oberösterreich können direkt auf der Internetseite der AK Oberösterreich ihre Daten eingeben und die erforderlichen Dokumente hochladen. Weigern sich die Fluglinien, werden die Rückzahlungen soweit zielführend auch gerichtlich durchgesetzt. Der große Vorteil für die Betroffenen: Es besteht kein Kostenrisiko! Anfallende Kosten übernimmt für ihre Mitglieder und für Oberösterreicher (mit Hauptwohnsitz) die AK Oberösterreich.

Druck auf die Fluglinien

Wie der AK-Konsumentenschutz in zahlreichen Beratungen erfahren hat, braucht es verstärkten Druck auf die Fluglinien, damit diese die Gesetze einhalten und den Passagieren von stornierten Flügen ihr Geld rückerstatten. Auch in einer wirtschaftlich schwierigen Situation dürfen die Rechte der Konsumenten nicht eingeschränkt werden. AK-Präsident Johann Kalliauer betont: „Gegen Pläne, dass bei stornierten Flügen Gutscheine und Umbuchungen akzeptiert werden müssen, setzen wir uns vehement zur Wehr! Viele unserer Mitglieder werden sich länger keinen Urlaub leisten können und benötigen ihr Geld.“

Gutscheine und Umbuchungen

Für jene, die freiwillig Gutscheine und Umbuchungen akzeptieren, fordert die AK eine Haftung durch die Republik sowie klare Regelungen. Gutscheine müssen beispielsweise bis mindestens Ende 2021 eingelöst werden können und übertragbar sein. Sollte der Preis der Reise erheblich steigen, muss das Geld zurückgefordert werden können. Ohne Staatshaftung für Reisegutscheine (und Umbuchungen) infolge der Corona-Krise besteht die Gefahr, dass Konsumenten um ihr Geld kommen. Für die AK ist das völlig untragbar. Durch die Staatshaftung ergibt sich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Die Konsumenten tragen kein Ausfallsrisiko für die Gutscheine, die Unternehmen werden nicht durch Rückerstattungen belastet und der Staat hat für Sicherheit gesorgt.

Mehr Informationen unter:
ooe.konsumentenschutz.at

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