Regeln fürs Rollerfahren
Mit dem E-Scooter im Ausland
E-Scooter liegen voll im Trend. Doch nicht in jedem Land gelten die gleichen Regeln.
OÖ. Im Zuge der 31. StVO-Novelle sollen Elektro-Tretrollermit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h rechtlich Fahrrädern gleichgestellt werden. Damit einher geht das grundsätzliche Verbot, mit den Rollern auf Gehsteigen und Schutzwegen zu fahren. Außerdem ist es dann für E-Scooter-Fahrer verboten, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Die E-Tretroller müssen außerdem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein und über Vorder- und Rücklicht verfügen.
Urlaubssaison naht
Die ÖAMTC-Rechtsexpertin Verena Pronebner ruft zu besonderer Vorsicht auf: "In vielen Ländern Europas gelten keine speziellen Regeln für Lenker von E-Scootern. In Tschechien sind sie Fahrrädern gleichgestellt, in Slowenien und der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie für E-Biker." Fahrradwege dürfen allerdings in allen befragten Ländern von E-Tretroller-Lenkern benutzt werden. In den Niederlanden und der Schweiz müssen die Lenker der E-Roller mindestens 16 Jahre alt sein. Mit Ausnahme Portugals besteht in keinem der befragten Länder Helmpflicht für Erwachsene. Der Mobilitätsclub rät zur trotzdem stets einen Helm zu tragen. Wer also vor hat, bei Städtetrips im Ausland, die Sehenswürdigkeiten mit dem E-Scooter zu erkunden, tut gut daran, sich vorab über die jeweilige Rechtslage zu informieren.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.