Normverbrauchsabgabe steigt
Übergansregelung unbedingt nutzen

Auch Kastenwägen sind von der NoVA-Regelung betroffen. | Foto: Andrey Popov/Panthermedia
  • Auch Kastenwägen sind von der NoVA-Regelung betroffen.
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Um die Übergangsregelung zu nutzen muss ein Kaufvertrag unbedingt vor dem 1. Juni abgeschlossen sein.

OÖ. Für die Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die mit 1. Juli in Kraft treten, gibt es eine Übergangsregelung, von der der Kunde profitieren kann. Dabei müssen zwei Punkte erfüllt sein: Der Kaufvertrag für das Fahrzeug muss unwiderruflich und schriftlich vor dem 1. Juni abgeschlossen werden. Außerdem hat die Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden bis zum 31. Oktober zu erfolgen. In so einem Fall wird die bis Ende Juni geltende Rechtslage angewandt. Beispielsweise für einen Klein-Lkw besteht dann noch keine NoVA-Pflicht.

Mehr Infos zur NoVA auf oeamtc.at

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