Bundespräsidentenwahl 2016: Erste Ergebnisse ab Sonntag, 17 Uhr

Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer rittern um das höchste Amt im Staat. | Foto: Wolfgang Zajc/FPÖ
  • Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer rittern um das höchste Amt im Staat.
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OÖ. Die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof hat in Österreich für politische Debatten gesorgt. Nun wird am 4. Dezember entschieden, ob Alexander Van der Bellen oder Norbert Hofer in die Hofburg einziehen wird. Die BezirksRundschau hat für Sie alle Fakten rund um die zweite Bundespräsidenten-Stichwahl zusammengetragen.

Wird der Bundespräsident am 4. Dezember schon feststehen?
Ab 17 Uhr werden erste Ergebnisse der Wahl veröffentlicht – die BezirksRundschau stellt diese ihren Lesern auf www.meinbezirk.at/wahl16-oö bereit. Für Oberösterreich gilt Folgendes: Die Ergebnisse aus kleineren Gemeinden werden bereits um 17 Uhr vorliegen. Je größer die Gemeinde und je länger die Wahllokale offen haben, desto später ist mit den endgültigen Ergebnissen zu rechnen. Die Ergebnisse aus den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr dürften so gegen 19 Uhr eintreffen, informiert der oberösterreichische Landeswahlleiter Josef Gruber.
Laut orf.at dürften zwischen 17.10 Uhr und 17.15 Uhr bereits erste Hochrechnungen vorliegen. Diese Prognosen der Institute SORA (für den ORF) oder ARGE Wahlen (für die APA) sollen dem endgültigen Ergebnis bereits recht nahe kommen.

Wie funktioniert das mit den Briefwahlstimmen?
Am 4. Dezember werden nur Stimmen ausgezählt, die direkt in den Gemeinden abgegeben wurden. Die Briefwahlstimmen werden am Montag ab 9 Uhr ausgezählt und dann den jeweiligen Bezirken zugerechnet. Das heißt: Eine Briefwahlstimme in Hallstatt ändert nicht das dortige Ergebnis, sondern das Gesamtergebnis im Bezirk Gmunden. Das OÖ-Ergebnis der Briefwahlstimmen wird, laut Landeswahlbehörde, ab zirka 18 Uhr feststehen. Es wird allerdings nicht veröffentlicht, sondern ans Innenministerium nach Wien gemeldet. Die Wahlexperten schätzen, dass bis spätestens 22 Uhr, Montagabend, der Innenminister das amtliche Endergebnis verkünden wird.

Wie viel kostet die Wiederholung der Stichwahl in Oberösterreich?
Grundsätzlich trägt der Bund die Kosten der Wahl – und in geringerem Ausmaß die Gemeinden. 92 Cent Wahlkostenersatz stehen den Gemeinden pro Wahlberechtigtem zu. Viel zu wenig, um die tatsächlich entstehenden Kosten zu decken, heißt es vonseiten der Experten. Um den heimischen Gemeinden die Kosten zumindest teilweise abzugelten, stellt das Land OÖ eine Million Euro bereit, sagt Dominik Danner, Pressesprecher von Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP). Insgesamt schätzt man, dass der neuerliche Wahlgang in Österreich bis zu zwölf Millionen Euro kosten wird.

Wie viele Wahlberechtige gibt es am 4. Dezember?
Insgesamt sind in Oberösterreich 1.102.764 Personen wahlberechtigt. Beim ersten Durchgang der Stichwahl waren es 1.099.199 – unterm Strich gibt es am 4. Dezember in OÖ etwa 3500 Wahlberechtigte mehr.

Ist die Wahl für Erstwähler überhaupt eine Wahl?
Grundsätzlich ist die Wahl zwischen Van der Bellen und Hofer für alle Wähler, die seit der Aufhebung der Stichwahl erstmals ihre Stimme abgeben dürfen, eine Abstimmung. Sie entscheiden "nur" zwischen zwei Kandidaten. Um diese rechtliche Grauzone nicht zu einer Steilvorlage für eine erneute Wahlanfechtung zu machen, wurde vom Nationalrat ein Sondergesetz zur Wahlwiederholung am 4. Dezember erlassen. Und dieses wurde in Verfassungsrang gehoben – also von zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrats beschlossen. Hätte man das unterlassen, wären rechtliche Probleme "nicht von der Hand zu weisen" gewesen, sagt Landeswahlleiter Josef Gruber. Denn grundsätzlich dürfen in einer Stichwahl nur jene Personen wählen, die auch schon im ersten Wahlgang wählen durften.

Was wurde in diesem Gesetz noch geregelt?
Es wurde der der 4. Dezember als Tag der Stichwahl beschlossen und festgelegt, wie die neuen Wahlkarten auszusehen haben. Außerdem wurde geregelt, dass der Wähler selbst, als auch der Wahlvorsitzende das Stimmkuvert in die Urne werfen dürfen. Zuvor sah das Wahlgesetz vor, dass der Wahlvorsitzende im jeweiligen Wahllokal das Stimmkuvert einwirft. Das wurde zumeist anders gehandhabt – allerdings diente dieser merkwürdige Passus nie als Basis für eine Wahlanfechtung.

Kann die Wahl wieder angefochten werden?
Theoretisch, ja. "Allerdings hängt das von der Anfechtungsfreude der jeweiligen Kandidaten ab. Nicht jede Anfechtung reicht aus, um eine Wahl zu Fall zu bringen", sagt Landeswahlleiter Gruber. In Oberösterreich wurden jedenfalls Amtsleiter, Wahlbeisitzer sowie die Bezirkswahlbehörden und Bürgermeister geschult, um Unklarheiten zu vermeiden und Anfechtungen vorzubeugen.

Was soll sich beim Wahlgesetz ändern?
Eine Novelle des Wahlgesetzes dürfte, sobald die Stichwahl-Wiederholung über die Bühne gebracht wurde, unmittelbar bevorstehen. "Eine Vereinfachung der Briefwahl wäre wichtig", sagt Gruber. Außerdem seien die Bezirkswahlbehörden bei der Auszählung der Briefwahlstimmen "am Rande ihrer Kapazitäten". Der Zeitdruck sei riesig, die Anzahl der Briefwahlstimmen nehme stetig zu, aber die Ressourcen würden gleich bleiben – das führe langfristig zu einem Problem, mahnt der Experte.

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