Beschluss des Landes OÖ
Neue Verordnung soll Pflege-Mitarbeiter entlasten
Die Oö. Landesregierung hat eine neuerliche Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung (Oö. HVO) zur Entlastung der oö. Pflegekräfte beschlossen.
Ab 1. Februar 2021 dürfen auch Pflegeassistenten in den Alten- und Pflegeheimen arbeiten, wenn sie binnen fünf Jahren eine berufsbegleitende Ausbildung abschließen. Konkret soll die maximale Anzahl der Pflegeassistenten einen Anteil von zehn Prozent des Personals in Relation zu den Berufsgruppen der Heimhelfe und der Fachsozialbetreuer Altenarbeit nicht überschreiten. "Das bedeutet, dass Wiedereinsteiger oder Umsteiger mehr Berufsmöglichkeiten erhalten. Weiters wird die Durchlässigkeit zwischen den Berufsgruppen im Pflegebereich erhöht", heißt es von Seiten des Landes. Insbesondere sollen die Fachsozialbetreuer Altenarbeit (FSB „A“) durch Nachbesetzung offener Stellen, die derzeit oftmals nicht besetzt werden konnten, entlastet werden.
Pflegedokumentation dereguliert
Gleichzeitig beschloss die Landesregierung die Einführung eines zweiten wachenden Nachtdienstes in den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten. Und es wurde zudem die Pflegedokumentation vereinfacht und dereguliert, was eine weitere Entlastung der Mitarbeiter bringen soll.
„Die Mitarbeiter im Pflegebereich zeigen einen enormen Einsatz – gerade auch angesichts der Herausforderung durch Corona. Durch die Novelle haben wir gemeinsam eine weitere Entlastung der Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen auf den Weg gebracht und eine Sofort-Maßnahme gegen den Fachkräftemangel umgesetzt“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).
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