Soll am 1. Juli in Kraft treten
Neues Camping-Gesetz in Oberösterreich
"Der Trend zu Erholung und Urlaub in der Natur verstärkt den Campingboom weiter und Oberösterreich schafft mit einem neuen Campingrecht den zeitgemäßen rechtlichen Rahmen dafür“, sagt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP).
OÖ. Am 27. Mai beschloss der OÖ. Landtag ein neues Camping-Gesetz, das mit 1. Juli in Kraft treten soll. „Mit dem OÖ. Campingrechtsänderungsgesetzes 2021 wird das bestehende OÖ. Campingplatz-Gesetz aus dem Jahre 1967 ersatzlos gestrichen. Die weiterhin notwendigen gesetzlichen Bestimmungen werden im OÖ. Tourismusgesetz verankert. Mit der Novellierung werden auch neue Entwicklungen im Tourismus ermöglicht, wie Mini-Häuser oder Schlaffässer. Zugleich bekommen die Gemeinden in Oberösterreich auch eine Handhabe gegen den Wildwuchs beim Camping, vom ‚wilden Campieren‘ an den Seen bis hin zu illegalen Bettler-Lagern oder Übernachtungen von Bettler-Gruppen in Pkws im städtischen Bereich“, sagt Achleitner.
Tiny Camping-Häuser möglich
Konkret dürfen künftig auch moderne Formen des Campens, wie mobile Bauwerke, etwa Mini-Häuser (Tiny Houses) oder Schlaffässer, auf Campingplätzen aufgestellt werden. Allerdings wird das auf maximal 20 Prozent der Standplätze eines Campingplatzes beschränkt, insgesamt auf maximal 15 Standplätzen. Und die Gemeinde kann mittels Widmung auch festlegen, auf welchen Standplätzen dies zulässig sein soll.
Gemeinden können Wild-Camping verbieten
„Weiters können die Gemeinden in Zukunft auch gegen Wild-Campieren mit all den negativen Begleiterscheinungen vorgehen: Die Gemeinden werden ermächtigt, per Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festzulegen“, so Achleitner.
Ebenso gibt es Erleichterungen, etwa für die Einrichtung von Kurzzeit-Campingplätzen für Besucher von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen, für maximal 10 Tage pro Jahr.
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