Landespolizeidirektion OÖ
„Radarblocker, ein Vorsatzdelikt“
Immer öfter werden Radarblocker von Schnellfahrern verwendet. Die Polizei wird dagegen vermehrt mit Schwerpunktkontrollen vorgehen.
OÖ. Immer öfter werden Laser- und Radarblocker auch in Österreich verwendet. Raser erhoffen sich dadurch einen Vorteil gegenüber der Polizei. Die Messung wird für kurze Zeit blockiert, wodurch der Schnellfahrer sein Tempo anpassen kann. Erhältlich sind die Geräte im Internet ab rund 400 Euro.
Für Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) steht fest: „Wir wollen diesem Unwesen mit der konsequenten Fortsetzung von Kontrollen begegnen."
240 Laserblocker festgestellt
2018 seien circa 240 Fahrzeuge mit verbauten Laserblockern festgestellt worden. 40 weitere habe man bereits im Jahr 2019 ertappt. Die Geräte würden meist getarnt als Einparkhilfen im Kühlergrill verbaut und lediglich durch spezifische Kontrollen identifiziert werden.
„Beim Einbau von Laserblockern handelt es sich um ein eindeutiges Vorsatzdelikt. Der Zweck des Einbaues derartiger Gerätschaften ist ein ganz einfacher, nämlich die Verhinderung von Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive. Wer gesetzeskonform unterwegs sein möchte, braucht solche Geräte nicht“, so Klaus Scherleitner von der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Oberösterreich.
Im Kraftfahrgesetz ist festgehalten, dass Geräte, mit denen technische Verkehrsüberwachungen beeinflusst oder gestört werden können, weder an Kraftfahrzeugen angebracht, noch in solchen mitgeführt werden dürfen. Die Polizei hält in diesen Fällen die Fahrzeuge an Ort und Stelle fest, bis die Geräte ausgebaut sind. Zudem warten Strafen in Höhe von 2.000 Euro.
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