JugendRundschau 2020
Bestens geschützt vor "Taschengeld-Fallen"

Smartphones können zur "Taschengeld-Falle" werden.  | Foto: panthermedia/VeronikaGorBO
  • Smartphones können zur "Taschengeld-Falle" werden.
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Für unsere heurige JugendRundschau haben wir Thomas Mader, Leiter der Präventionseinrichtung "Klartext" der Schuldnerberatung OÖ, zum Thema Taschengeld und Jugendliche befragt.

OÖ. BezirksRundschau: Welcher Taschengeldbetrag eignet sich für welches Alter?
Mader: Die Höhe des Taschengelds hängt nicht nur vom Alter, sondern auch von der Vereinbarung zwischen Eltern und Kind ab. Die Frage dabei muss lauten: Was muss damit gekauft werden? Sind es im Volksschulalter vielleicht noch Süßigkeiten und Zeitschriften, kommen in der Pubertät Ausgaben fürs Fortgehen und Hobby dazu. Die Herausforderung bei fixen Alterstabellen und Formeln zur Berechnung des altersgerechten Taschengeld besteht zudem darin, dass darin genau dieser Umstand nicht berücksichtigt wird. Meiner Meinung nach hat das zur Folge, dass Volksschüler laut diesen Tabellen oft zu viel und Jugendliche in der Pubertät zu wenig Geld zur Verfügung haben.

Wofür geben Kinder und Jugendliche ihr Taschengeld normalerweise aus? 
Aus unserer Erfahrungen gibt es einen Unterschied zwischen Mädchen und Buben. Mädchen kaufen hauptsächlich Kleidung und Kosmetik. Burschen geben am meisten fürs "Zocken" und technische Geräte aus. Was beide Geschlechter gemeinsam haben, sind ihre Vorlieben für Essen und Süßigkeiten.

Wie und wann soll das Taschengeld übergeben werden?
Ein guter Start für das erste Taschengeld ist der sechste Geburtstag. An diesem Tag gibt es dann eine kleine Geldbörse mit dem ersten Betrag, zum Beispiel 50 Cent. In diesem Alter soll das Taschengeld wöchentlich bezahlt werden. Das soll während des gesamten Volksschulalters so bleiben.

Nach der Volksschule sollten Eltern dann auf monatliche Zahlung umstellen, um das Kind besser auf das Leben vorzubereiten. Taschengeld sollte solange bar bezahlt werden, bis der Nachwuchs "Geld" wirklich "begriffen" hat. Dieses Tauschgeschäft "Geld gegen Ware" muss verinnerlicht werden.

Welche Fallen gibt es für Kinder und Jugendliche bei Mobilfunkverträgen und "Gaming"?
Grundsätzlich können Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen keinen Mobilfunkvertrag abschließen. Dennoch haben die meisten von ihnen ein Handy mit Vertrag zur Verfügung. Grund dafür ist, dass oft die Eltern so einen für sie abschließen. Ein weiterer Grund sind neue Handys, die sie dafür bekommen.

Welche Folgen dies haben kann, ist den meisten nicht bewusst. Dabei liegt die Gefahr nämlich nicht im Vertrag selbst, sondern in den vielen Möglichkeiten, mit denen Kinder mit dem Handy Geld ausgeben können. Sie nutzen das Handy mittlerweile nämlich kaum noch fürs Telefonieren und dafür, SMS zu verschicken. Das Wichtigste ist heute die Datenverbindung.

Mit einem entsprechend inkludierten Datenvolumen kann diesbezüglich kostentechnisch nichts passieren. Sollte dennoch das Datenvolumen zur Gänze verbraucht werden, fallen zusätzliche Kosten an, wenn ein Datenpaket dazugekauft wird. Wenn das nicht passiert, kann den Rest des Monats nicht mehr über den Tarif gesurft werden. Weitere Kostenfallen sind zum Beispiel Mehrwert-SMS und der Kauf von "digitalen Gütern", also beispielsweise Apps, In-App-Käufe und Musik.

Wie können sich Kinder und Jugendliche vor solchen Kostenfallen schützen? Was können Eltern tun, damit ihr Nachwuchs diese vermeidet? 
Dabei muss folgendes unterscheiden werden: Mehrwert-SMS werden über die Telefonrechnung abgerechnet. Da das sehr einfach ist, nützen diesen Zahlungsweg viele Kriminelle. Über gefälschte Internetseiten oder SMS wird versucht, zum Beispiel Abos abzuschließen. Dafür reicht schon zumeist ein Klick. Damit das nicht passiert, sollte beim Handybetreiber die Funktion, dass Drittanbieter über die Handyrechnung abrechnen können, deaktiviert werden.

Im Gegensatz dazu werden "digitale Güter" über eine andere Plattform abgerechnet. Dort muss man die eigenen Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen beziehungsweise ein Guthaben aufladen. Es passiert immer wieder, dass sich Eltern von ihren Kindern breitschlagen lassen, die eine oder andere kostenpflichtige App herunterzuladen.

Das ist grundsätzlich kein Problem – geben Sie jedoch darauf acht, dass die Zahlungsdaten nicht automatisch gespeichert werden. Denn sonst kann das Kind – und das passiert oft unbeabsichtigt – darauf los kaufen. Falls Eltern dem eigenen Kind den Kauf von Apps, Musik und Co ermöglichen und eine Kostenkotrolle haben möchten, geht das am besten mit vorab bezahltem Guthaben.

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