Tipps von der Arbeiterkammer OÖ
Gehalt erfolgreich verhandeln

Für die Gehaltsverhandlung sollte man sich ein paar gute Argumente zurechtlegen, um beim Chef etwas zu erreichen. | Foto: kuprevich/panthermedia
  • Für die Gehaltsverhandlung sollte man sich ein paar gute Argumente zurechtlegen, um beim Chef etwas zu erreichen.
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Das Gehalt ist wichtig – bei der Jobwahl und auch für die weitere berufliche Zukunftsplanung.

OÖ. Der Lohn ist häufig ein entscheidender Faktor für die Berufswahl, aber auch dafür, ob Arbeitnehmer langfristig in einem Unternehmen bleiben – auch während eines Arbeitsverhältnisses sollte regelmäßig übers Geld gesprochen werden. Die höchsten Einstiegsgehälter gibt es laut AMS-Gehaltskompass übrigens für Apotheker, Juristen und Ärzte. Bei den Lehrberufen stehen Jobs in der Baubranche und in der Industrie ganz oben im Ranking.

Vorher informieren

Wer sein neues Gehalt erfolgreich verhandeln möchte, dem empfiehlt die Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ), sich – falls vorhanden – beim Betriebsrat über den üblichen Lohn zu informieren. Hat man diese Information, benötigt man noch den passenden Termin im Chef-Büro. Die AK OÖ rät davon ab, beim gestressten Chef zwischen zwei Terminen mehr Gehalt zu fordern.

Eigene Fähigkeiten kennen

Bei der Verhandlung selbst sollte der Nutzen für das Unternehmen aufgezeigt werden. Im Gespräch soll man Tätigkeiten, die man übernommen, Verbesserungen, die man angeregt sowie Fortbildungen, die man absolviert hat, vorbringen. Eine noch bessere Verhandlungsbasis könne man schaffen, wenn man bereits vor der Verhandlung weiß, wie man sich künftig noch besser im Unternehmen einbringen kann. Von Argumenten aus dem persönlichen Umfeld raten die Experten der AK OÖ ab.

Nicht drohen

Auch das Signalisieren, bei Nicht-Erfüllung der Forderungen den Arbeitgeber zu wechseln, sei nicht zweckdienlich. Zudem sollte ein Plan B vorhanden sein – die geringste noch zufriedenstellende Variante des neuen Gehalts. Am Ende des Gesprächs sei es ratsam, das Ergebnis zusammenzufassen und via Mail an den Vorgesetzten zu schicken, um dem Vereinbarten auch rechtliche Kraft zu verleihen.

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