Photovoltaik
Geht's auch ohne Steuerberater, Herr Finanzminister?

Wer den Finanzminister wegen der bis zu 285 Euro Förderung pro installierter Kilowattstunde Photovoltaik-Leistung am Hausdach abends in seine Gebete einschließt, denkt vermutlich nicht daran, dass die Einkünfte aus dem Einspeisen von Sonnenstrom ins Netz steuerpflichtig sind – zumindest wenn sie über der 730-Euro-Freigrenze in der Arbeitnehmerveranlagung liegen.

Das ist durch die stark gestiegenen Strompreise inzwischen meist der Fall. Klarheit schafft eine nicht gerade simple Berechnung. Sie muss jährlich gemacht werden, weil sich die eingespeisten Mengen, vor allem aber die Strompreise ändern. Das kann der Normalbürger vielleicht noch. Spätestens die vom Finanzministerium angepriesene "Beilage E1a-K" zur "Kleinunternehmerpauschalierung" lässt die Gebete für den Finanzminister allerdings verstummen.

Gibt gar nicht genug Steuerberater

Stattdessen werden die PV-Anlagenbetreiber zu den Steuerberatern pilgern. Aber es gibt gar nicht so viele Steuerberater, um zu bewältigen, was kommt, wenn bis zum Jahr 2030 nur in Oberösterreich auf 200.000 Dächern Sonnenstrom erzeugt werden soll. Und auch nicht so viele Beamte in den Finanzämtern, um die unglaublich vielen Steuerfälle zu bearbeiten. Deshalb Herr Finanzminister Brunner: Geht's auch ohne Steuerberater? Bis 2014 war das dank eines praktikablen Erlasses der Fall: Wessen Photovoltaikanlage nicht mehr als 150 Prozent des Gesamtverbrauchs im eigenen Haushalt erzeugte, wurde nicht steuerpflichtig.

Steuerpflicht fürs Einspeisen von Sonnenstrom ins Netz

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