Corona-Krise in OÖ
Härtefallfonds – Anträge ab 27. März, 17 Uhr, via WKÖ
OÖ/Ö. In einer Pressekonferenz gab die Bundesregierung heute die Details zum Hilfspaket für die heimische Wirtschaft bekannt. Ab Freitag, 27. März, 17 Uhr, sind etwa Anträge an den mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefallfonds für Selbstständige und Kleinunternehmer möglich. Ein weiterer 15 Milliarden Euro schwerer Notfallfonds für Gastronomie und Handel soll aus Zuschüssen und Krediten bestehen. Damit will die Bundesregierung den "Wiederaufbau der Wirtschaft" erleichtern.
Die Steuerberatungskanzlei Raml&Partner hat die wichtigsten Eckpunkt des Wirtschaftshilfspaket zusammen gefasst:
Härtefallfonds – 1 Milliarde Euro
Phase I:
• 1.000 Euro Erstauszahlung unbürokratisch
• Es gibt eine Ober- und eine Untergrenze 60.000 EUR / Jahr und EUR 5.500 EUR /Jahr – wer darüber oder weniger verdient hat keinen Anspruch
• Ab 27.3.2020, 17 Uhr, Anträge ersichtlich auf WKÖ-Homepage
• Auszahlung laut Finanzminister nächste Woche
• Abwicklung durch die WKÖ – auf dieser Homepage
• Nicht rückzahlbar
• Erhöht nicht das steuerliche Einkommen
• Überprüfung stichprobenartig
• Eidesstaatliche Erklärung
• Ausweis reicht
Phase II:
• Maximal 2.000 EUR / Person EPU / Monat für maximal drei Monate --- EUR 6.000,00
• Zweite Phase – Muss ist Verdienstentgang (Nachweis nötig – Kriterien werden ausgearbeitet)
• Anträge werden sicher aufwändiger
• Alle Zuschüsse sind steuerfrei
• Nicht rückzahlbar
Nothilfefonds für Unternehmerfonds – 15 Milliarden Euro
Sonderkredite:
• Höhe maximal Umsatz für drei Monate
• Nach einem Jahr wird dieser Betrag abgerechnet
• Betriebskosten werden bis maximal 75 % vom Staat bezahlt
• Der Schaden der dem Unternehmen entstanden ist, wird vom Staat als Zuschuss gewährt
• Corona Kurzarbeit muss beantragt werden, Mitarbeiterabbau ist schädlich
Garantien
• AWS / ÖHT / BMF
• Schnellverfahren
• Binnen 48 Stunden ab heute
• Garantie der Kredite durch den Staat derzeit 80 % – dieser Prozentsatz soll erhöht werden (vielleicht 90 %)
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