Ab sofort möglich
Mehrfachteilnahme bei Energiegemeinschaften

Ab 8. April sind Teilnehmende an Energiegemeinschaften nicht mehr an die Teilnahme in einer Gemeinschaft beschränkt, sondern können in bis zu fünf unterschiedlichen Gemeinschaften Mitglied sein. | Foto: Energie AG
  • Ab 8. April sind Teilnehmende an Energiegemeinschaften nicht mehr an die Teilnahme in einer Gemeinschaft beschränkt, sondern können in bis zu fünf unterschiedlichen Gemeinschaften Mitglied sein.
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Seit Kurzem kann in Österreich eine Energiegemeinschaft aus mehreren Erzeugungsanlagen gespeist werden, ab 8. April können Netz-Kunden nicht nur in einer, sondern in bis zu fünf Energiegemeinschaften Mitglied sein und entscheiden, welche Anteile aus welchen Gemeinschaften für die Deckung des eigenen Strombedarfs verwendet werden sollen.

OÖ. "Im Versorgungsgebiet der Netz Oberösterreich, das mit weit über 99 Prozent Ausrollquote mit den neuen elektronischen Stromzählern versorgt ist, können fast alle Kunden diese neuen Möglichkeiten nutzen", heißt es in einer Aussendung der Netz OÖ. 
„Die Energiegemeinschaften sind ein echter Teilhabe-Turbo für alle Menschen, die nicht selbst in eine erneuerbare Erzeugungsanlage investieren können. Die neuen Möglichkeiten der Gemeinschaften machen die Energiezukunft für jeden Netz-Kunden erlebbar", sagt Manfred Hofer, Geschäftsführer der Netz OÖ. 

Bis zu fünf Mitgliedschaften möglich

Bisher war es möglich, dass eine Energiegemeinschaft ihren Strom aus einer oder mehrerer Energiequellen bezieht und intern nach zwei unterschiedlichen Modellen verteilt. Ab 8. April sind Teilnehmende an Energiegemeinschaften nicht mehr an die Teilnahme in einer Gemeinschaft beschränkt, sondern können in bis zu fünf unterschiedlichen Gemeinschaften Mitglied sein.

Jeder Teilnehmende kann individuell festlegen, wie viele Prozent seines Strombedarfs aus welcher Energiegemeinschaft gedeckt werden sollen. Diese Aufteilung kann täglich aktualisiert werden. Operativ muss diese Anpassung die jeweilige Energiegemeinschaft vornehmen, die dann diese Aufteilung über die elektronischen Meldesysteme an die Netzbetreiber sendet. Entsprechend der Meldungen werden die Zuteilungen dann am Folgetag rechnerisch ermittelt. Diese Neuerung eröffnet vielfältige Chancen für eine dezentralisierte, nachhaltige und gemeinschaftliche Energieerzeugung und -nutzung, heißt es.

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