Ab September 2019
Verbot von Öl-Heizungen in Neubauten in OÖ kommt

Feuerstätten für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe dürfen ab September 2019 im Neubau dann nicht mehr errichtet werden.  | Foto: Kreindl GmbH
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OÖ. Ab 1. September 2019 sollen in Oberösterreich Neubauten nur noch mit nachhaltigen Heizungsanlagen ausgestattet werden. Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe dürfen im Neubau dann nicht mehr errichtet werden.

Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner sieht diesen Schritt als Ergänzung zu der erst kürzlich verlängerten Heizkesseltauschförderung und der neu gestarteten Entsorgungs-Förderung für Öl-Tanks. „Wir wollen nicht nur alte Öl-Heizungen und Öl-Tanks los werden, wir wollen vielmehr auch dafür sorgen, dass neue gar nicht mehr errichtet werden“, fasst er den vorliegenden Gesetzesvorschlag zusammen. Dieser soll am kommenden Donnerstag vom Umweltausschuss des OÖ. Landtages diskutiert und in der Folge auch beschlossen werden.

Klimaschutzziele: "Signalträchtiger Schritt"

„Sowohl im Übereinkommen von Paris, als auch in den Klimaschutzzielen der Europäischen Union haben wir uns zur Reduktion der Treibhausemissionen verpflichtet. Mit dem nunmehrigen Verbot von fossilen Brennstoffen in Neubauten setzen wir in Oberösterreich einen signalträchtigen Schritt in unserem eigenen Wirkungsbereich. Der langfristige Ausstieg aus fossiler Energie ist und bleibt das Ziel“, so Achleitner.

Förderung vom Land als Anreiz

Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass in Neubauten keine Feuerstätten für flüssige und/oder feste fossile Brennstoffe mehr errichtet werden dürfen, sofern der Antrag auf Bewilligung des Bauvorhabens bzw. die Anzeige des Bauvorhabens nach dem 31. August 2019 bei der Behörde eingebracht wird.
Vom Verbot ausgenommen sind Abänderungen von Bauwerken (Umbauten) und Zubauten von bestehenden Gebäuden sowie der Tausch von bestehenden Feuerstätten in bestehenden, umgebauten oder vergrößerten Gebäuden.

"Die Heizkesseltauschförderung des Landes OÖ sieht vor, dass es für den Ersatz einer Öl-Heizung durch eine Pelletsheizung (oder Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluß), verbunden mit einer Öl-Tankentsorgung, bis zu 3.900 Euro Landesförderung gibt", unterstreicht Achleitner auch die finanziellen Anreize dieser Förderung zum Umstieg.

Feuerstätten für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe dürfen ab September 2019 im Neubau dann nicht mehr errichtet werden.  | Foto: Kreindl GmbH
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