Neu: Baulandmobilisierungsabgabe
Info-Kampagne schlägt hohe Wellen

Foto: Otto Krcal
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In einigen Bezirken des Burgenlands nähern sich die Grundstückspreise dem Niveau der Wiener Vorstadt und machen leistbares Bauen und Wohnen für junge Familien unmöglich. Dazu kommt, dass derzeit rund 38% des gewidmeten Baulandes im Burgenland unbebaut sind – österreichweit ein Spitzenwert! Die „Baulandmobilisierung“ soll diesem Trend entgegenwirken. Eine Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetztes 2019 sieht nun für ungenütztes Bauland eine Abgabenpflicht vor.

BEZIRKK OBERPULLENDORF - MARKT ST. MARTIN. Landesrat Mag. Heinrich Dorner und Hauptreferatsleiter Mag. Peter Zinggl, LL.M., starteten am 27. Februar 2023 eine Informationskampagne, die sie durch alle Bezirke im Burgenland führen wird. Nach Neusiedl am See fand nun am 6.3.2023 der zweite Info-Abend - diesmal im Gasthof Muschitz in Markt St. Martin im Bezirk Oberpullendorf statt. Das Interesse der Bevölkerung war groß, der Festsaal des Gasthofs zum Bersten voll.

Bauen oder zahlen

Wird Baugrund innerhalb einer bestimmten Frist nicht widmungsgemäß genutzt so ist in Zukunft für die verstrichene Zeit eine Abgabe zu entrichten und ist das Grundstück letztendlich verpflichtend an die Gemeinde zu verkaufen. Der Preis wird dabei von Sachverständigen je nach Lage bestimmt. Ein spekulatives Horten von Bauland soll dadurch verhindert werden.

Ausnahmen

Zur Abgabepflicht gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen, etwa wenn Grundstücke zur Weitergabe an Kinder oder Enkelkinder bewahrt werden oder wenn Baugründe an bebaute Gründe angrenzen und als Garten genutzt werden. Nur etwa 2% der Grundstücke würden in die Abgabepflicht bzw. Verkaufspflicht fallen, meinte LR Dorner. Ähnliche Modelle hätten sich in der Steiermark, in Salzburg und Oberösterreich bereits seit Jahren bewährt.

Leistbares Bauen

Erklärtes Ziel der Baulandmobilisierung sei jungen Menschen den Erwerb eines Baugrunds und die Schaffung eines Eigenheims zu ermöglichen, um eine Abwanderung nachfolgender Generationen aus deren Heimatgemeinden zu verhindern. Ungenutzte Baugründe im Ortsgebiet zwingen die Gemeinden dazu Grundstücke ausserhalb des Ortsgebiets zu erschließen, was nicht nur mit beträchtlichen Kosten, sondern auch mit einer Zersiedelung und weiteren Bodenversiegelung verbunden ist.

Emotionale Diskussion

Erwartungsgemäß wurden die Neuerungen nicht widerspruchslos aufgenommen. Zahlreiche kritische Wortmeldungen ernteten Applaus. Der Vorwurf der Enteignung stand ebenso im Raum wie etwa die Benachteiligung kinderloser GrundstücksbesitzerInnen. Dorner und Zinggl zeigten viel Verständnis für die emotionale Diskussion und stellten sich der Kritik. Langfristig würden die Maßnahmen sicher einen positiven gesellschaftlichen Effekt haben resümierte Dorner.

Info und Beratung

EigentümerInnen und Eigentümer von Grundstücken, welche möglicherweise von der Abgabepflicht betroffen sind, werden noch mit gesondertem Schreiben informiert.
Betroffene haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und Ausnahmetatbestände geltend zu machen. Die Festsetzung und Einhebung der Baulandmobilisierungsabgabe erfolgen dann gegebenenfalls durch Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Das Land Burgenland hat dazu auch eine Beratungsstelle eingerichtet. Tel.: +43 57/600-DW 1025 (von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 7:30 Uhr- 13 Uhr). Weiterführende Information sind unter https://www.burgenland.at/themen/wohnen/baulandmobilisierung/#c17485 abrufbar.

Info-Veranstaltungen in allen Bezirken

Weitere Informationsabende sind am 8. März im Gasthaus Schlögl in Antau (Bezirk Mattersburg) und am 9. März das Gasthaus Wurglits in Großpetersdorf (Bezirk Oberwart) jeweils um 19 Uhr. Den Abschluss bilden die Termine am 13. März im Sportzentrum VIVA in Steinbrunn (Bezirk Eisenstadt Umgebung), am 14. März im Gasthaus Walits-Guttmann in Deutsch Tschantschendorf (Bezitk Güssing) und am 17. März im Gasthaus Hirtenfelder in Windisch Minihof (Bezirk Jennersdorf) – jeweils um 18:30 Uhr.

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