Bezirk Oberpullendorf
25 Prozent mehr Arbeitslose, bisher 420 Betriebe in Kurzarbeit

- Die Arbeitslosigkeit trifft Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren am stärksten. "Hier haben wir einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um rund 50 Prozent", berichtet AMS-Geschäftsstellenleiterin Jutta Mohl
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BEZIRK OBERPULLENDORF. Die Corona-Krise schlägt sich weiter in den Arbeitsmarktzahlen nieder: Ende September 2020 waren im Bezirk Oberpullendorf 1.316 Menschen arbeitslos vorgemerkt (653 Frauen, 663 Männer). Das ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (Quartale 1 bis 3) ein Zuwachs von über 25 Prozent, wie das AMS Oberpullendorf mitteilte.
Jugendliche am stärksten betroffen
Dabei trifft die Arbeitslosigkeit Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren am stärksten. "Hier haben wir einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um rund 50 Prozent. Die Zahl der älteren Arbeitslosen ist um knapp 20 Prozent gestiegen. "Bei Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verzeichnen wir einen Anstieg um fast 13 Prozent", informiert AMS-Geschäftsstellenleiterin Jutta Mohl.
Weniger offene Stellen
Einen Rückgang verzeichnet das AMS Oberpullendorf bei den offenen Stellen: "Der durchschnittliche Bestand ist um fast 10 Prozent gesunken. Durchschnittlich waren 173 offene Stellen im Bezirk Oberpullendorf gemeldet."
Kurzarbeit bis 31. März 2021
Die Sozialpartner haben sich mit der Bundesregierung bekanntlich über eine Verlängerung der Kurzarbeit über den 30.9.2020 hinaus geeinigt. Seit 1.10.2020 gibt es das neue Kurzarbeitsmodell für maximal sechs Monate, also bis 31.3.2021. Die Antragstellung beim AMS ist seit dem 2.10.2020 möglich. Grundlage dafür ist die sogenannte Sozialpartnervereinbarung.
Die neue Sozialpartnervereinbarung
Die neue Sozialpartnervereinbarung beinhaltet einen Kriterienkatalog, in welchem nun ein verstärktes Augenmerk auf die wirtschaftliche Begründung sowie die erwartete Entwicklung des Umsatzes gelegt wird. Liegt der Umsatzrückgang unter 15 Prozent, wollen die Sozialpartner eine vertiefte Prüfung vornehmen.
"Achtung: Wird die Kurzarbeit für mehr als 5 Arbeitnehmer beantragt, muss eine Steuerberatung, Bilanzbuchhaltung oder Wirtschaftsprüfung die Angaben bestätigen", erklärt Mohl. Die Ersatzraten bleiben weiterhin bei 80, 85 und 90 Prozent. Der Arbeitszeitausfall darf im Kurzarbeitszeitraum durchschnittlich nicht unter 20 Prozent und nicht über 70 Prozent (in Sonderfällen nicht über 90 Prozent) der Normalarbeitszeit liegen.
Arbeitnehmer können Ausfallstunden für Qualifizierung verwenden. Dazu wird es auch wieder die Schulungskostenförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit geben. Die Details dazu sind noch in Verhandlung. Lehrlinge müssen 50 Prozent ihrer Ausfallzeit für eine ausbildungsadäquate Qualifizierung verwenden.
Bezirk: Bisher 420 Betriebe in Kurzarbeit
Im Bezirk Oberpullendorf haben bisher rund 420 Betriebe Kurzarbeit beantragt. Inklusive der zwischenzeitlichen Verlängerungen wurden bis Ende September über 600 Kurzarbeitsprojekte m Bezirk genehmigt.
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