Fastenzeit
Vierzigtägige Fastenzeit: Von Buße bis zur Askese
Worauf verzichten Sie in der Fastenzeit?
BEZIRK OBERWART. Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Kirche ist als österliche Bußzeit bestimmt. Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag.
Ab Karfreitag bis zur Osternachtfeier schließt sich das Osterfasten an. Es handelt sich dabei um ein Trauerfasten zum Gedächtnis der Passion und der Grabesruhe Christi. Die Fastenzeit gilt als geschlossene oder „gebundene“ Zeit.
Fastenessen und Askese
Die Anforderungen der katholischen Kirche an die Fastenpraxis sind in der Apostolischen Konstitution Paenitemini von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1966 geregelt.
Neben der Beachtung besonderer Speisegebote werden auch andere Formen der Askese und Buße empfohlen. Die Gläubigen sind angehalten, das Gebet intensiver zu pflegen und vermehrt an Gottesdiensten und Andachten (etwa der Kreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollen sie mehr Werke der Nächstenliebe verrichten und Almosen geben. An Sonntagen und Hochfesten wird auch innerhalb der Fastenzeit nicht gefastet.
Viele katholische Pfarrgemeinden kennen die Tradition des Fastenessens. Unter diesem Begriff versteht man ein Solidaritätsessen zugunsten von Projekten in der Dritten Welt, für die auf den üblichen Sonntagsbraten verzichtet wird. Stattdessen wird oft ein einfacher Eintopf oder ein für das Projektland typisches Gericht verkauft oder gegen eine Spende gereicht.
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