Großpetersdorf
Hitzige Diskussion über Baulandmobilisierungsabgabe
Die Baulandmobilisierungsabgabe war auch bei der Info-Veranstaltung in Großpetersdorf ein heißes Thema.
GROSSPETERSDORF. Am Donnerstag, 9. März, lud LR Heinrich Dorner zu einer Informationsveranstaltung rund um das geplante Baulandmobilisierungsgesetz.
Dieses sorgt seit Wochen für Unmut bei Grundstücksbesitzern. Das war auch in Großpetersdorf bei einer hitzigen Diskussion spürbar. "Ich verstehe den Ärger, es fehlen aber alternative Lösungen für das Problem, dass Tausende als Bauland gewidmete Grundstücke brach liegen, während vor allem junge Leute keine Bauplätze finden. Dazu belasten ständige Neuaufschließungen die Budgetmittel der Gemeinden", so Dorner.
40 Prozent liegen brach
"Wir haben uns schon länger damit beschäftigt und uns auch Modelle in anderen Bundesländern angesehen. Dann zogen wir das "Salzburger Modell" heran und verfeinerten es. Wir wollen Personen, die mehrere Bauland-Grundstücke besitzen, bewegen, diese herzugeben, wenn kein Baugrundsatz besteht. Im Burgenland sprechen wir von rund 40 Prozent an Baulandreserven. Im Österreichschnitt sind es etwa 22 bis 23 Prozent. Aktuell sind es etwa 24.000 Grundstücke. Kleine Flächen unter 300 m2 oder einer Mindestbreite von 9m bzw. Mindesttiefe von 12m sind ebenso ausgenommen wie unbebaute Grundstücke, die mit einem bebauten Grundstück eine Einheit bilden. Auch ein Grundstück, dass für Kinder oder Enkel vorgesehen ist, um dort zu bauen, ist ausgenommen. Zudem ist die Abgabe erst ab einem Eigentümeralter ab 45 Jahren Pflicht. Im Gesetz finden sich noch viele weitere Ausnahmen, sodass wir davon ausgehen, dass die Abgabe vielleicht ein oder zwei Prozent überhaupt betrifft", so Dorner.
Problem für Gemeinden
"Es gibt etliche Interessierte, die Bauplätze suchen, aber die Gemeinde hat momentan keine. Wir versuchten eine Bauplatzbörse einzurichten, die allerdings nicht funktionierte. Bei ständigen Umwidmungen stößt man schon bei der Raumplanung an Grenzen. Darum begrüße ich die Initiative. Wenn es in anderen Bundesländern funktioniert, sollte es das auch im Burgenland", meint Bgm. Wolfgang Koller (Kemeten).
"Es kam durch die Ankündigung schon Bewegung in die Sache. Es gab schon einige Anfragen in der Gemeinde. Wir haben über 460 ungenützte Baugründe in der Gemeinde, alleine in Großpetersdorf sind es 298. Darum unterstütze ich den Vorstoß", so Bgm. Harald Kahr.
Heiße Diskussion
"Bauland ist zum Bauen da und nicht als Wertanlage", wies Peter Zinggl von der Raumplanung des Landes auf die Möglichkeit von Rückwidmungen oder diverse Ausnahmen hin.
Diese und weitere Wortmeldungen kamen bei vielen Zuhörern weniger gut an. Einige sprachen von "Diktatur", "Schwachsinn" und "Enteignung". "Die Reaktionen sind ähnlich wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen. Wir konnten daraus aber auch einiges mitnehmen, das wir ins Gesetz einarbeiten", so Dorner.
Abgabenpflicht
- Die Abgabenpflicht gilt für Grundstücke mit einer Baulandwidmung, die unbebaut sind/nicht widmungsgemäß genutzt werden.
- Mindestgröße von 300 m2
- Mindestbreite von 9 m
- Mindesttiefe von 12 m
- Die Grundstücke sind verkehrlich erschlossen und die aktuelle Widmung wurde vor mehr als 5 Jahren festgelegt.
Keine Abgabenpflicht
- in den ersten fünf Jahren ab erstmaliger Baulandwidmung
- in Zeiten von Bausperren, Kennzeichnungen des Baulandgrundstücks als Aufschließungsgebiet, bei aufrechten Baulandbefristungen
- in den ersten drei Jahren ab Erlangung des Eigentums. Die Frist beginnt mit Datum des Abschlusses des Rechtstitels (Kauf- oder Schenkungsvertrag, Einantwortungsbeschluss etc.) zu laufen
- in Zeiten der Geltung einer Baulandmobilisierungsvereinbarung
- wenn die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer ein Ansuchen auf Umwidmung in eine geeignete Grünfläche stellt
- wenn bereits mit der Bebauung des Baulandgrundstücks begonnen und dies der Baubehörde angezeigt wurde
- bei einem Grundstück im ortsüblichen Ausmaß, dessen Eigentümerin oder Eigentümer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das für eigene Kinder oder Enkelkinder, welche das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorgesehen ist.
Berechnung
Bemessungsgrundlagen sind das Flächenausmaß des jeweiligen Baulandgrundstückes sowie der mittels Verordnung für jede Gemeinde festgelegte Quadratmeterpreis. Je nach Grundfläche ist folgender Prozentsatz zu verwenden:
- bis 800 m2: 0,5 Prozent
- 801 bis 1.000 m2: 1 Prozent
- 1.001 bis 1.200 m2: 1,5 Prozent
- 1.201 bis 1.400 m2: 1,8%
- 1.401 bis 1.600 m2: 2%
- ab 1.601 m2: 2,5%
Weitere Informationen zurBaulandmobilisierungsabgabe
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