Corona-Krise
Hochzeiten und auch Kinos ab 29. Mai mit 100 Besucher
Auch private Feiern werden besuchermäßig an Kulturveranstaltungen angepasst. Kinos dürfen ebenso ab 29. Mai wieder öffnen.
BEZIRK OBERWART. Mit Inkrafttreten der heute vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der „Covid-19-Lockerungsverordnung“ sind nun auch Hochzeiten, Begräbnisse usw. ab Freitag, 29. Mai, mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt. In Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen gilt ab 29. Mai ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern.
Mund-Nasenschutz-Pflicht
Festgeschrieben ist in dieser auch die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Diese gilt nicht im Freiluftbereich, auf Ausflugsschiffen oder in Museen. Prinzipiell ist ab Freitag überall ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen vorgeschrieben, die nicht im selben Haushalt leben oder diesen gleichgestellt sind, wie beispielsweise eine Gästegruppe.
Besuchergrenzen für Veranstaltungen
Wie berichtet gelten bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gestaffelt neue Höchstgrenzen für die Besucheranzahl
- ab 29. Mai: bis 100 Indoor und Outdoor
- ab 1. Juli: bis 250 Indoor und 500 Outdoor
- ab 1. August: bis 500 Indoor und 750 Outdoor
- ab 1. August: bis 1.000 Indoor und 1.250 Outdoor (Präventionskonzept notwendig)
Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (Service, Organisation, Künstler, Security), sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
Veranstaltungen
Als Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen.
Kinos dürfen ebenfalls starten
Neben Hotels, Freibädern, Fitnesscentern oder Freizeitparks dürfen auch Kinos bereits ab Freitag, 29. Mai, wieder aufsperren - zuletzt hatte es noch geheißen, dass diese erst mit 1. Juli starten.
Zum Start sind ebenso wie bei übrigen Veranstaltungen bis zu 100 Besuchern denkbar.
Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Dieser gilt von Sitzmitte zu Sitzmitte, was es vor allem modernen Lichtspielhäusern ermöglichen könnte, auf einen freien Sitzplatz zwischen den Besuchern zu verzichten. Eine Unterschreitung des Mindestabstands ist nur dann zulässig, wenn Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch die neun Dieselkinos öffnen bereits am 29. Mai - so auch jenes in Oberwart. Infos zum Programm gibt es hier.
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