Wirtschaftskammer Burgenland
Meisterprüfung im Reisepass und Führerschein
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung wird der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig für offizielle Dokumente.
BURGENLAND. Wer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf dann seinem Namen, im Reisepass, Führerschein oder anderen öffentlichen Urkunden, den Titel „Mst.“ oder „Mst.in“ voranstellen.
Dazu muss man als Antragsteller das Meisterzeugnis bzw. die Urkunde zur jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde mitnehmen. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist voraussichtlich mit spätestens Ende August 2020 zu rechnen.
Meistertitel noch attraktiver
Den Meistertitel noch attraktiver zu machen ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer. Besonders in der Sparte Gewerbe und Handwerk ist die Freude darüber groß. Bisher wurde nur die schulische akademische Ausbildung durch Titel sichtbar – künftig gibt es das nun auch für die berufliche Ausbildung. „Die Hälfte aller Lehrlinge werden im Gewerbe und Handwerk ausgebildet.
Dieses Zeichen der Anerkennung ist für unsere Sparte wichtig“, erklärt Spartenobmann Gerald Guttmann und erklärt weiter: „Wir brauchen Facharbeiter, wir brauchen mehr Meister, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die sichtbare Aufwertung des Meisters trägt dazu bei, die Lehre und berufliche Höherqualifizierung noch attraktiver zu machen.“ „Meister“ werden in Österreich hoch geschätzt: 95 Prozent der Kunden attestieren Meisterbetrieben eine hohe Qualität, bei der Erbringung ihrer Leistungen.
Meister wie Bachelor
Formal ist der handwerkliche Meistertitel im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Stufe 6 zugeordnet und somit dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
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