Coronavirus
Ausreise-Testpflicht für Osttirol - Update!!

Für drei Osttiroler Regionen mit insgesamt 10 Gemeinden tritt ab Sonntag, 11. April bis vorerst Mittwoch, 21. April, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. | Foto: Brunner Images
  • Für drei Osttiroler Regionen mit insgesamt 10 Gemeinden tritt ab Sonntag, 11. April bis vorerst Mittwoch, 21. April, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft.
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Ausreisetestpflicht wird für Nordtirol verlängert und auf Osttirol ausgedehnt. Die Verordnung  tritt mit Donnerstag, 15. April (0 Uhr) in Kraft und gilt vorerst bis zum 24. April. Die Testpflicht in Sillian, Villgraten und dem Virgental wird aufgehoben.

OSTTIROL. In drei Osttiroler Regionen mit insgesamt zehn Gemeinden werden von der Bezirkshauptmannschaft Lienz verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie umgesetzt. Im Gebiet der Gemeinden Prägraten und Virgen, im Gebiet der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten sowie im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach tritt am Sonntag, 11. April, 0 Uhr, bis vorerst inklusive 21. April 2021, 24 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des jeweiligen Gebietes in Kraft. "Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in der jeweiligen Region aufgehalten haben und diese verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben“, erklärt Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Anhaltendes Infektionsgeschehen

„Wir beobachten die Situation auch in Osttirol sehr genau und es hat sich herausgestellt, dass gerade in den drei Regionen ein anhaltendes Infektionsgeschehen herrscht. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde – der Bezirkshauptmannschaft Lienz – haben wir daher entschieden, diese Maßnahme der Ausreisetestpflicht zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol. Aufgrund der geografischen Lage der jeweiligen Gemeinden in den Regionen wurde beschlossen, drei konkrete Gebiete auszuweisen, die diese Ausreisetestpflicht umfasst. Eine solche Form der Ausreisetestverpflichtung, die sich nicht auf die Bezirks- sondern ausgewiesene Regionsgrenzen stützt, würde nach Einschätzung der ExpertInnen vor allem in Osttirol Sinn machen, um im Zuge der Covid-Testungen ein detailliertes Lagebild zu erhalten. Innerhalb dieser Gebiete ist demnach kein Test notwendig, um beispielsweise von einer in die andere Gemeinde zu gelangen. Das heißt: Personen die beispielsweise von Sillian nach Heinfels, Außer- oder Innervillgraten fahren, benötigen kein negatives Testergebnis. Ebenso wenig jene, die beispielsweise von Prägraten nach Virgen oder von Anras nach Abfaltersbach, Assling oder Leisach fahren.

Ausnahmen

Eine Durchreise durch die Regionen ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.

Testangebot


Im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach:

  • Anras, Gemeindesaal Anras: Sonntag (11. April), Dienstag (13. April) Donnerstag (15. April), Samstag (17. April), Montag (19. April), Mittwoch (21. April), jeweils von 6.30 Uhr bis 9 Uhr
  • Abfaltersbach, Gemeindezentrum Abfaltersbach: Sonntag (11. April) von 16 Uhr bis 19 Uhr, Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Samstag (17. April), Montag (19. April) und Mittwoch (21. April) jeweils von 7 Uhr bis 10 Uhr
  • Assling, Gemeindesaal Assling: Samstag (10. April) bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 15 Uhr bis 19 Uhr
  • Leisach, Gemeindezentrum Leisach: Samstag (10. April) bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 11 Uhr bis 13 Uhr

Anmeldungen sind demnächst unter www.tiroltestet.at möglich.

UPDATE: Ausreisetestpflicht nun für ganz Osttirol (Di. 13. 04)

Ab Donnerstag, 15. April, 0 Uhr, wird diese zudem auch auf den Bezirk Lienz ausgedehnt. Für ganz Tirol gilt die Ausreisetestpflicht damit vorerst bis 24. April 2021. Diese Vorsichtsmaßnahme hat der Corona-Einsatzstab heute in enger Abstimmung mit den Bezirkshauptmannschaften als zuständige Gesundheitsbehörden getroffen. Als Nachweis für die Ausreise gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

"Ernstzunehmende Lage"
„In den letzten Wochen hat sich – wie in ganz Österreich – auch in Osttirol allen voran die britische Virusmutation (B.1.1.7) verbreitet. Aktuell sind nach den dem Land Tirol vorliegenden Informationen 198 Personen mit der britischen Virusvariante in Osttirol infiziert. Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage in Tirol und zuletzt vor allem auch in Osttirol durchaus ernst zu nehmen ist und entsprechende weitere Maßnahmen rasch gesetzt werden müssen. Nun wird Osttirol in die bereits für Nordtirol geltende Ausreisetestpflicht miteingenommen. Neben der umfangreichen Teststrategie, um unentdeckte Infektionen zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, wird auch die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing weiterhin forciert. Das hat bereits bei der südafrikanischen Mutation zur erfolgreichen Eindämmung beigetragen“, erklärt der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli, der weiter ausführt: „Wir verzeichnen gerade im Bezirk Lienz hohe Infektionszahlen und haben dort mit rund 430 derzeit österreichweit die höchste 7-Tage-Inzidenz. Nun gilt es, weitere Maßnahmen in Form von einer Testverpflichtung für die Ausreise aus dem gesamten Bezirk Lienz zu setzen, um ein umfassendes Lagebild zu erhalten. Konkret heißt das, dass auch beim Verlassen des Bezirks Osttirol bei den Bezirksgrenzen und somit auch für die Durchreise von Osttirol nach Nordtirol ein negatives Testergebnis erforderlich ist.“ Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Bezirk Lienz entsprechend adaptiert. Die Abstimmungen dazu laufen auf Hochtouren.

Mit Ablauf des 14. April wird die Ausreisetestpflicht für die Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten aufgehoben. Aufgrund der vermehrt auftretenden Virusvariante B.1.1.7 mit E484K-Zusatz im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach bleibt die Ausreisetestpflicht aus dieser Region bis vorerst 21. April aufrecht.

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