Nach Rissen in Matrei und Virgen
Nächste Abschussverordung für Osttirol

- Neben einer Abschussverordnung für Assling gibt es nun auch eine für Matrei und Virgen.
- Foto: Symbolbild: pixabay
- hochgeladen von Hans Ebner
Nach wiederholten Rissen auf Almen im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol hat die Tiroler Landesregierung einen weiteren Wolf im Bezirk Lienz zum Abschuss freigegeben.
VIRGEN/MATREI. Die entsprechende Verordnung wurde, Dienstag, dem 23. Mai kundgemacht und tritt um Mitternacht in Kraft. Sie gilt in 32 Jagdgebieten für die Dauer von acht Wochen. Bereits seit Donnerstag vergangener Woche ist die Abschussanordnung für einen Wolf in den Jagdgebieten im Zehn-Kilometer-Radius um Assling in Kraft.
„Wir nutzen den geringen Handlungsspielraum, den uns die FFH-Richtlinie bietet. Wissend, dass es nicht leicht ist, bitten wir die Jagdausübungsberechtigten im Sinne der Almwirtschaft um ihre tatkräftige Mithilfe“, appellieren LHStv Josef Geisler und LHStv Georg Dornauer einmal mehr an die Jägerschaft. Seit 1. April dieses Jahres besteht in Tirol die Möglichkeit, Schad- oder Risikowölfe mittels Verordnung der Landesregierung und somit ohne Verzögerungsmöglichkeit durch Einsprüche zum Abschuss freizugeben. Zudem bleibt durch die Verordnung die Anonymität der JägerInnen gewahrt.
Mehrere Risse
Vergangene Woche kam es zu mehreren Rissereignissen im Alpschutzgebiet. Konkreter Wolfsverdacht besteht bei drei Rissereignissen am 17. und am 18. Mai auf der Arnitzalm sowie am 20. Mai auf der Hoferalm in Matrei.
Im Gemeindegebiet von Virgen wurden am vergangenen Samstag sechs tote Schafe gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurden. Bereits am 9. Mai dieses Jahres wurde in Matrei bei einem Riss auf einer Heimweide ein Wolf aus der italienischen Population genetisch nachgewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vor.
Was heißt Schadwolf?
Schadwölfe sind beispielsweise Wölfe, die im Alpschutzgebiet auf nicht zumutbar schützbaren Almen mehr als einmal Nutztiere reißen bzw. bei einem Rissereignis mindestens fünf Schafe töten oder verletzen. Gemäß den landesgesetzlichen Vorgaben sind aktuell drei Schadwölfe – zwei in Osttirol und einer im Ötztal – zum Abschuss freigegeben.
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