Streit um Wahl geht weiter

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Das BZÖ fechtet die Lienzer Gemeinderatswahlen beim Verfassungsgerichtshof an

Die Diskussionen um die Gemeinderatswahlen in Lienz nehmen kein Ende. Nun brachte das BZÖ eine Klage ein.

LIENZ (ebn). Der neueste Grund für Streitereien rund um die Gemeinderatswahlen in Lienz ist die angeblich falsche Auszählung im Wahlsprengel 2 Volksschule Lienz Süd.

Wahlleiter in diesem Sprengel war am 14. März Jürgen Hanser von der SPÖ. Wahlbeisitzer war Adolf Lassnig ebenfalls von der SPÖ. Von der ÖVP waren Claudia Aru und Siegfried Noisternig vertreten und als Wahlbeobachter fungierten Claudia Kopf (LSL) und Dieter Moritz von den Grünen. Das BZÖ nominierte keinen Wahlbeobachter. Insgesamt wurden im Wahlsprengel 2 311 gültige Stimmen ausgezählt. Auf die SPÖ entfielen 133, auf die ÖVP 106, auf das BZÖ 25 Stimmen. Der Rest teilte sich auf die anderen wahlwerbenden Parteien auf.

Eidesstattliche Erklärung
Genau diese 25 BZÖ-Stimmen sind nun der Anlass für die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Laut einer eidesstattlichen Erklärung, die zwei BZÖMitglieder abgegeben haben, sei vom SPÖ-Wahlbeisitzer zu ihnen gesagt worden, dass für das BZÖ 95 Stimmen gezählt worden seien. Derselbe Wahlbeisitzer hätte laut dieser Erklärung seinen Augen nicht getraut, als er das Ergebnis vier Tage später im Osttiroler Boten gesehen hätte und statt der angeblichen 95 nur noch 25 Stimmen für das BZÖ standen.

Laut den Protokollen des Wahlsprengels hat es bei der Auszählung keine Ungereimtheiten gegeben. Alle Mitglieder des Wahlgremiums haben ihre Unterschrift auf das Wahlprotokoll gesetzt. Es wurde nirgends eine Anmerkung gemacht, dass die 25 BZÖ Stimmen mit der angeblichen, weit höheren Zahl, nicht übereinstimmen.

SPÖ als Drahtzieher
Der Lienzer Bürgermeister Johannes Hibler ist über die Wahlanfechtung zutiefst verärgert und vermutet ein Komplott von SPÖ und BZÖ. „Diese Behauptungen sind vollig unglaubwürdig. Ich vermute, dass die SPÖ hinter dieser Anfechtung steckt“ wettert Hibler. „Wenn das BZÖ 95 Stimmen in diesem Sprengel bekommen hätte, dann wären das rund 30 Prozent und das kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem verschwinden 70 Stimmen nicht einfach. Jede Stimme wirdvon fünf Leuten mehrfach kontrolliert, da passieren solch grobe Fehler nicht“ so der Bürgermeister.

Binnen sechs Wochen müssen die Wahlakten dem VfGH zugestellt werden. Dort prüfen Juristen den Sachverhalt und fällen dementsprechend ein Urteil. Im Gegensatz zu Nationalratsabgeordnetem Gerhard Huber, der sich sicher ist, mit der Anfechtung durchzukommen, glaubt Hibler dass die Causa vom VfGH abgewiesen wird. „Ich rechne nicht mit einer Wiederholung. Passieren wird gar nichts“.

Im Falle einer Ablehnung ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. „Sollten sich Vorwürfe als haltlos erweisen, werde ich rechtliche Schritte gegen die Urheber unternehmen.“ Falsche Behauptungen wie Wahlmanipulation durch die Wahlbeisitzer und Gemeindebedienstete werde er, Hibler, nicht auf diesen sitzen lassen.

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