"Vergissmeinnicht" in Penzing
Mit dem letzten Testament kann man Gutes tun
"Vergissmeinnicht – die Initiative für das gute Testament" berät, wie man den Nachlass am besten regelt.
WIEN/PENZING. Jede fünfte Person in Österreich über 50 kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken und damit über das Leben hinaus Positives zu bewirken. Das zeigt eine wissenschaftliche Studie im Auftrag von "Vergissmeinnicht" – der Initiative für das gute Testament.
Diese sensibilisiert seit über zehn Jahren dafür, sich frühzeitig über die Nachlassregelung Gedanken zu machen, und informiert, was beim Wunsch nach einer Testamentsspende beachtet werden muss. 2023 werden die Österreicher in Summe neuerlich über 100 Millionen Euro für wohltätige Zwecke vererben – so die Prognose von "Vergissmeinnicht". Gemeinnützige Organisationen sagten am Friedhof Hütteldorf dafür im Gedenken an ihre Testamentsspender symbolisch "Danke".
Über den Tod nachdenken
„Das verstärkte Interesse am Thema Testament und Nachlassregelung spüren wir seitens der Initiative Vergissmeinnicht jedes Jahr anhand steigender Anruferzahlen und Bestellungen unserer kostenlosen Erbrechtsbroschüre“, verrät Markus Aichelburg, Leiter von "Vergissmeinnicht". Rund 100.000 Verlassenschaftsverfahren werden hierzulande pro Jahr abgewickelt. 2.000 davon betreffen Testamente, in denen gemeinnützige Vereine – von der Kinderhilfe über die Pflege und die Forschung bis hin zum Tierschutz – als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurden.
Laut aktueller Studie im Auftrag der Initiative unter 1.800 Personen über 50 Jahre können sich rund 20 Prozent der Bevölkerung ein Vermächtnis für den guten Zweck vorstellen.
Fast 30 Prozent wären bereit, Hilfseinrichtungen als Ersatzerben einzusetzen, für den Fall, dass die eigentlichen Erben selbst frühzeitig versterben. Aufgrund des großen Zuspruchs der Bevölkerung sind Testamentsspenden zu einer tragenden Stütze für die wichtigen Aufgaben von Hilfsorganisationen geworden. Jeder neunte Spendeneuro des Landes stammt mittlerweile aus einer Erbschaft. Tendenziell werden moderate Vermögen zwischen 50.000 und 100.000 Euro vererbt.
„Gemeinnützige Vermächtnisse entfalten ihre Wirkung in allen gesellschaftlichen Hilfsbereichen, sei es im Kinder- und Jugendschutz oder in der Katastrophenhilfe. Österreichs Testamentspender tun damit über ihr Leben hinaus Gutes. Dafür sagen wir stellvertretend für den gemeinnützigen Sektor Danke und gedenken ihrer“, betont Aichelburg im Rahmen der Gedenkveranstaltung im Friedhof.
Infos
www.vergissmeinnicht.at
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