Geschwindigkeitsbeschränkung tritt in Kraft
Ab jetzt nur mehr Tempo 70 auf der Großglockner Hochalpenstraße
Die Verordnung einer generellen Beschränkung von maximal 70 km/h für den gesamten Straßenverlauf der Großglockner Hochalpenstraße soll in den nächsten Tagen erlassen werden. Die bislang geltenden 100 km/h gehören damit der Vergangenheit an.
FUSCH/HEILIGENBLUT. An einigen kurzen unübersichtlichen Teilstücken gelten sogar noch geringere Tempolimits. Die Aufstellung der Verkehrszeichen wird unmittelbar nach Vorliegen der Verordnung in den nächsten Tagen erfolgen, ab dann ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auch rechtskräftig gültig.
Schutz des Naturraums
Damit wird dem sensiblen angrenzenden alpinen Naturraum des Nationalparks Hohe Tauern, dem größten Schutzgebiet der Alpen, zukünftig noch besser Rechnung getragen und darüberhinaus die Verkehrssicherheit erhöht., so die GROHAG. Und auch für die Bevölkerung soll diese Maßnahme zu einer spürbaren Lärmreduktion führen.
Die Großglockner Hochalpenstraße wird mit dem neuen 70iger verstärkt als besondere Genuss- und Naturerlebnisstraße positioniert. Raser sind, laut GROHAG auf diesem "größten Denkmal der Republik Österreich" besonders unerwünscht, "da diese die Sicherheit, den Fahrgenuss und die Ruhe für alle anderen Gäste unnötig beeinträchtigen."
Vorbild Gerlos Alpenstraße
Wie sehr eine dementsprechende Maßnahme wirken kann, zeigt sich seit einigen Wochen auf der Gerlos Alpenstraße, für die die Eigentümerin GROHAG bereits vor zwei Monaten die 70km/h-Beschränkung eingeführt hat bzw. erwirken konnte. Laut Bürgermeister und Anrainern zeigt die Geschwindigkeitsbeschränkung in Kombination mit verstärkten Kontrollen
Wirkung und es sind deutlich weniger Raser unterwegs.
„Wir freuen uns, dass die Bezirkshauptmannschaften Zell am See und Spittal dem gemeinsamen Anliegen von Straßenerhalter, Anrainergemeinden, Betrieben, Jägerschaft und vielen anderen Unterstützern nach mehr Sicherheit und weniger Lärm nun professionell und zügig nachgekommen sind. Somit gilt an allen Panoramastraßen der GROHAG-Gruppe - Gerlos Alpenstraße, Nockalmstraße, Villacher Alpenstraße und ab jetzt auch Großglockner Hochalpenstraße – für die Zukunft einheitlich eine Geschwindigkeits-Obergrenze von 70km/h. Eine wichtige Maßnahme, die für Emissionsverringerung und für mehr Sicherheit sorgen soll. Überdies soll der 70er helfen, die zunehmende Raserproblematik zu entschärfen“,
fasst GROHAG-Vorstand Johannes Hörl zusammen.
Infos: GROHAG
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