Blutige Drogenparty im Pinzgau
Flachgauer (17) wegen Messerattacke vor Gericht
Am Landesgericht Salzburg wurde heute der Prozess rund um einen blutigen Vorfall auf einer Party im Pinzgau verhandelt. Damals, am 19. April, verletzte der 17-jährige Angeklagte einen 15-jährigen Salzburger mit einem Messer schwer im Bauchbereich. Auch Drogen waren im Spiel.
ST. MARTIN BEI LOFER. Zu dem Vorfall kam es bei der Wohnung eines 20-Jährigen im Pinzgau. Der angeklagte 17-jährige Flachgauer gab damals bei der Polizei an, dass ihm der 15-jährige Salzburger ins Messer gelaufen sei. Spannend ist auch, dass das Opfer sich heute auch selbst wegen eines Einbruchsdiebstahls vor Gericht verantworten musste und danach wieder hinter Gitter gebracht wurde. Der 17-Jährige ist im Gegensatz fürs Erste auf freiem Fuß.
Eskalation unter Drogen
Wie wir vor wenigen Monaten berichteten, kam es am 19. April im Pinzgau zu einem Vorfall zwischen zwei Jugendlichen bei einer Party. Laut damaligem Bericht der Polizei sollen ein 20-jähriger Pinzgauer, ein 17-jähriger Flachgauer und ein 15-jähriger Salzburger unter Einfluss von Beruhigungsmitteln gefeiert haben. Der Jüngste von ihnen soll stark benebelt durch den Raum und auf seinen Pinzgauer Freund zugegangen sein, während der junge Flachgauer mit seinem Klappmesser hantierte.
Auf nach wie vor nicht vollkommen geklärte Weise endete das Ganze mit einem Messerstich in den Bauch des 15-Jährigen. Er wurde schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Alle drei wurden nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt. Der 17-Jährige wurde außerdem wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angezeigt.
Täter und Opfer vor Gericht
Heute musste sich der 17-jährige Flachgauer vor dem Landesgericht wegen der Messerattacke verantworten. Dem Bericht des ORF zufolge, sprachen Täter und Opfer heute von einem Unfall. Zu dem Messerstich soll es bei einer Art Mutprobe gekommen sein. Die zuständige Richterin zweifelt an den Aussagen der beiden und hat nun ein Gutachten beantragt. Dieses wird im Herbst erwartet. Sollte die Tat Absicht gewesen sein, könnte sich die Anklage auf versuchten Mord verschärfen.
Täter geht nach Hause, Opfer ins Gefängnis
Das keineswegs unbescholtene 15-jährige Opfer musste sich nach der Verhandlung in einem weiteren Prozess, diesmal als Täter, wegen eines Einbruchsdiebstahls verantworten. Er wurde erst vor einem Monat zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Sein Strafregister zählt bereits einige Einträge, wie einen Raubüberfall, Einbrüche und gefährliche Drohung.
Nach den beiden Verhandlungen würde der 17-jährige Flachgauer auf freiem Fuß entlassen. Für den 15-jährigen Salzburger geht es indessen zurück ins Gefängnis.
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