Nationalpark Hohe Tauern: Grundeigentümer mit Gesetztesentwurf zufrieden
PINZGAU (cn). Bei der jährlichen Vollversammlung der „Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer im Nationalpark Hohe Tauern“ wurde eine gute Bilanz über das Jahr 2011 gezogen. Obmann Georg Altenberger nahm auch zu den aufgetretenen politischen Querelen rund um den Entwurf zur Novellierung des Nationalparkgesetzes Stellung: „Ich kann mit dem Entwurf leben, da sich dieser an einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Nationalparks orientiert.“ Altenberger und sein Stellvertreter Johann Steiner haben auch Sitz und Stimme im obersten Entscheidungsorgan des Nationalparks, dem Nationalpark-Kuratorium.
(Foto: NPHT / Rieder)
Mehr Infos zum Thema gibt es folgender Aussendung des Nationalparks Hohe Tauern:
NATIONALPARK – NICHT OHNE GRUNDEIGENTÜMER
Widmann: Schutzgemeinschaft steht für die Verankerung der Nationalparkidee
Am 20. März 2012 hielt die Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer im Nationalpark ihre jährliche Vollversammlung im Nationalparkzentrum in Mittersill ab. Obmann Georg Altenberger, Ammertalbauer in Mittersill, konnte – wie schon im Vorjahr – NP Landesrätin Tina Widmann als Ehrengast begrüßen. Widmann ließ durch ihr abermaliges Kommen sowie in ihren Grußworten keinen Zweifel daran, welche Bedeutung für sie das private Grundeigentum im Nationalpark hat. "An der partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Nationalparks gibt es nichts zu rütteln, das war Jahrzehnte unser Erfolgsrezept", so Widmann.
Im Nationalpark Hohe Tauern stehen 65% der Fläche im Eigentum privater, zum Großteil bäu-erlicher Betriebe. Das ist einzigartig unter den sechs Österreichischen Nationalparks aber auch in Europa. "Und damit sind wir in der Salzburger Nationalparkpolitik von Anfang an sorgsam umgegangen", ist Widmann überzeugt. "Mit einem über Jahrzehnte gewachsenem gegenseitigem Vertrauen und der Bestätigung des partnerschaftlichen Weges letztlich durch die Internationale Anerkennung des Nationalparks im Jahr 2006, können wir uns gemeinsam jeder weiteren Her-ausforderung stellen". Und diese liegt seit Monaten auf dem Tisch: Die Novellierung des Salzburger Nationalparkgesetzes aus dem Jahre 1984.
Erst in den vergangenen Monaten ließen Medienberichte aufhorchen, die dem Novellierungsvorschlag aus der Nationalparkverwaltung allgemein eine 'Aufweichung' und in Richtung Landwirtschaft einen 'Freibrief für die Almwirtschaft' vorgeworfen haben. "
Akut geworden ist die Novellierung aufgrund von EU-Naturschutzrichtlinien, die sicher keine Aufweichung darstellen. Selbstverständlich wurden jene Änderungen, welche insbesondere die Landwirtschaft betreffen – wie in der Nationalparkverwaltung 'usus' mit den Vertretern der Schutzgemeinschaft diskutiert", so Widmann. "Es waren sehr intensive und sehr konstruktive Gespräche", bestätigt auch Altenberger, der mit dem derzeitigem Entwurf "leben kann, da sich dieser an den schon in den 80er Jahren ausbedungenen Grundfesten der Nationalparkpolitik, nämlich einer partnerschaft-lichen Weiterentwicklung des Nationalparks orientiert".
Die Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer im Nationalpark Hohe Tauern wurde 1975 als Interessensgemeinschaft und 1984 als Verein gegründet. Sie hat derzeit 113 Mitglieder und vertritt inklusive der Mitglieder von Agrargemeinschaften 184 land- und forstwirtschaftliche Be-triebe. Zwei Vertreter der Schutzgemeinschaft, derzeit Obmann Georg Altenberger und Obmann Stv. ÖR Johann Steiner haben auch Sitz und Stimme im obersten Entscheidungsorgan des Nationalparks, im Nationalpark Kuratorium.
Jährlich unterstützt die Nationalparkverwaltung die Grundeigentümer im Nationalpark im Rah-men einer Nationalparkprämie, berichtet NP-Dir Wolfgang Urban. Für die Bewirtschaftung der Almen in der Außenzone, für Ankaufsprämien für heimische Haustierrassen und im Rahmen von Investitionszuschüssen für Schindeldächer und heimische Zaunformen wurden 2011 € 372.000,-- aufgewendet. Auf den Almen im Nationalpark wurde 2011 der Auftrieb von 373 Pferden, 7.330 Rindern, davon 1.312 Milchkühen und 6.478 Schafen und Ziegen unterstützt. Zusätzlich werden im Rahmen der Internationalen Anerkennung auch jene Grundeigentümer entschädigt, welche sich zu einer vollkommenen, das heißt auch jagdlichen Außernutzungstellung von Flächen bekennen. Dafür standen 2011 € 690.000,-- zur Verfügung.
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