Nationalparkrat beschließt Budget und Projekte für 2015
MITTERSILL. Auf Einladung der turnusmäßigen Ratsvorsitzenden LHStv. Mag. Ingrid Felipe fand am 8. April 2015 die 19. Sitzung des Nationalparkrates in der Nationalparkgemeinde Kals am Groß-glockner statt.
Felipe zog gemeinsam mit Bundesvertreter Dipl.-Ing. Günther Liebel (i.V. von Minister Andrä Rupprechter), LHSTv. Dr. Astrid Rössler, Salzburg und LR Mag. Christian Ragger, Kärnten eine positive Bilanz über die Leistungen im Jahr 2014.
„Auch heuer konnten wieder bedeutende Projekte in Angriff genommen und umgesetzt werden. Besonders im Bereich Forschung sind viele Projekte nur sinnvoll, wenn sie gemeinsam und über die gesamte Größe des Schutzgebietes umgesetzt werden können. Highlights unserer gemeinsamen Arbeit waren sicher das Bartgeierprojekt, mit einer Freilassung von zwei Jungvögeln in Osttirol und zwei erfolgreiche Freilandbruten in Kärnten und Salzburg, sowie die zahlreichen Initiativen im Bildungsbereich“, so Felipe. „Mit einem Budget von Euro 712.000,-- für länderübergreifende Projekte werden auch 2015 besonders wieder in den Bereichen Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Maßnahmen für das Schutzgebiet fortgeführt bzw. umgesetzt. Die größten Aufwendungen werden für Forschungsprojekte, wie Greifvogelmonitoring, Gewässermonitoring und terrestrisches Monitoring fließen. Die Ein-nahmen hierfür kommen aus Zuwendungen von Bundes- und Ländermitteln aber auch aus EU-Mitteln.“
Im Rahmen der Sitzung wurde von Experten auch eine seitens Nationalparks Austria beauftragte Evaluierungsstudie präsentiert. „Die sehr intensive Studie mittels Fragebögen, Workshops und Befragung von Stakeholdern erhob den Ist-Stand der Nationalparks in den Bereichen Organisation/Verwaltung, Bildung/ÖA, Naturraummanagement und Wissenschaft und hat erfreuliche Ergebnisse aber auch Ansätze für Neues zu Tage gebracht. Die Studie gibt vor allem die Aussensicht von Experten über die österreichischen Nationalparks wider. Es wird damit ein Diskussionsprozess für weitere Entwicklungen der österr. Nationalparks in Gang ge-setzt an dem sich alle im Nationalpark Beteiligten einbringen mögen,“ so Sektionschef Liebel.
Rössler berichtete, dass die Studie im Salzburger Nationalparkkuratorium bereits unterschiedliche Fragen und Diskussionen ausgelöst hat. Wie auch in Tirol und Kärnten wird es auf dieser Basis weitere Gespräche mit den verschiedensten Interessensvertretungen und vor allem auch mit Grundbesitzern geben.
Ragger betonte, dass die Erhebung (Nationalpark Hohe Tauern mit 73 % Bekanntheitsgrad vor dem Nationalpark Donau Auen mit 42 %) auch die bisherige gute Arbeit des Nationalparks Hohe Tauern aufzeigt. „Dennoch darf es keinen Stillstand geben und man muss neue Felder und Innovationen suchen. Zusätzliche Ideen wären auch, sich im sozialen Bereich zu engagieren und Menschen mit Behinderung in die NP-Verwaltungen einzubinden aber auch Gelder und Innovationen aus EU-Projekten zu holen. In Kärnten haben wir damit gute Erfahrungen gemacht und großartige Initiativen starten können, welche auch länderübergreifend viel bringen würden. In finanziellen Angelegenheiten muss jeder sparen und unter Motto ‚Der Speck muss weg‘ werden wir in Kärnten die Zusammenlegung von zwei kostenintensiven Verwaltungsstandorten im Jahr 2015 durchführen. Geplant ist der gemeinsame Verwaltungssitz in Großkirchheim“.
Viel wurde in den letzten 30 Jahren erreicht, jedoch darf man sich nicht darauf ausruhen. In den Bereichen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wurde dem Nationalpark Hohe Tauern die Bestnote ausgestellt. Eine Modernisierung der NP-Gesetze, die ständige Orientierung an den IUCN Schutzkriterien, die Sicherung finanzieller Mittel eine gute, gefestigte Personalausstattung und die Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit sind weiters einige Handlungsempfehlungen aus der Studie.
Der Nationalparkrat als höchstes Entscheidungsgremium im Nationalpark Hohe Tauern, dessen Aufgaben seit 1994 mit Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol festgelegt sind, besteht aus 4 stimmberechtigten Mitgliedern, dem Umweltminister und den 3 für den Nationalpark in den 3 Bundesländern ressortzuständigen Mitgliedern der Landesregierungen. Alle 2 Jahre wechselt die Vorsitzführung unter den LandespolitikerInnen. Darüber hinaus sind je drei Vertreter der Gemeinden, der Grundeigentümer, des Naturschutzes und der zuständigen Fachabteilungen der Landesregierungen beratend involviert.
Foto und Text NPHT
Bildunterschrift: Bundesvertreter Dipl.-Ing. Günther Liebel, Ratsvorsitzende LHSTV. Ingrid Felipe, LR Mag. Christian Ragger, Kärnten und LHSTv. Dr. Astrid Rössler, Salzburg.
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