Bezirkshauptmann bzw. -hauptfrau gesucht: Leitung der BH wird neu ausgeschrieben
ZELL AM SEE. Die Funktion des Bezirkshauptmannes beziehungsweise der Bezirkshauptfrau in Zell am See wird öffentlich ausgeschrieben. Damit wird der Grundstein für das Ende der 16-monatigen interimistischen Leitung des Bezirks gelegt.
Neues Urteil
Ermöglicht wurde die Neuausschreibung durch die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser führte in einem aktuellen Erkenntnis zu einem anhängigen Disziplinarverfahren aus, dass eine Suspendierung keinesfalls ein Hinderungsgrund für das Wirksamwerden eines Pensionsansuchens ist. Aufgrund dieser Entscheidung hat die Personalabteilung des Landes - auch in Abwägung der Suspendierungsgründe und anderer dienstlicher Interessen beziehungsweise der dringend notwendigen regulären Nachbesetzung der Leitung Bezirkshauptmannschaft - entschieden, dem Pensionsansuchen der derzeit suspendierten Bezirkshauptfrau von Zell am See stattzugeben.
Neustart
"Mir ist ein geordneter Dienstbetrieb sehr wichtig", betonte Personal-Landesrat Josef Schwaiger. "Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der BH Zell am See gibt die jetzige Entscheidung die Sicherheit, ihre anspruchsvolle Tätigkeit für die Bürgerinnen und Bürger des Pinzgaus bestmöglich erledigen zu können. Ein Betrieb mit mehr als 100 Bediensteten kann über einen längeren Zeitraum nicht stellvertretend geführt werden. Klarheit in den Führungsstrukturen ist das Rückgrat einer funktionierenden Organisation. Die Neuausschreibung konnte - wie geplant - vor Weihnachten erfolgen. Der Neustart in der Bezirkshauptmannschaft ändert nichts an der Tatsache, dass die anhängigen Verfahren selbstverständlich weitergeführt werden", sagte Schwaiger
Text: LMZ
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