Sparkasse setzt Urteil für Zinsgutschrift um

Martina Schadlbauer, Filialdirektorin Salzburger Sparkasse Zell am See | Foto: Scheinast
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PINZGAU. Nach der Entscheidung des OGH zum Thema Zinsuntergrenze, reagiert die Salzburger Sparkasse und setzt das Urteil für ihre privaten Kreditnehmer rasch um. „Alle Sparkassenkunden, die einen variabel verzinsten Euro-Verbraucherkredit im Zeitraum von Februar 2015 bis jetzt hatten, erhalten eine Zinsgutschrift. Diese erfolgt bis zum 30. September 2017. Unsere Kunden müssen dabei nicht aktiv werden, die Gutschrift auf das Kreditkonto wird automatisch veranlasst“, erklärt Christoph Paulweber, Generaldirektor der Salzburger Sparkasse.

Zum Hintergrund: Im Juni 2017 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Banken negative Zinsen an Kunden weitergeben müssen. Dabei geht es um Verbraucherkredite mit variablen Zinsen. Sie hängen an einem sogenannten Referenzzins (Euribor), nach dem sich Banken richten und der im Jahr 2015 negativ wurde. Bei null ist aber Schluss, das heißt die Banken müssen die Negativzinsen nur bis null an die Kunden weitergeben. Erste Bank und Sparkassen setzen als gesamte Bankengruppe das Urteil für ihre Kreditnehmer rasch um.

Die Salzburger Sparkasse Bank AG betreut mit rund 600 Mitarbeitern an 60 Standorten im Bundesland Salzburg und angrenzenden Oberösterreich mehr als 220.000 Kunden. Sie ist Teil der Erste Bank-Gruppe. Im Mai 2017 prämierte der Finanz-Marketing Verband Österreich (FMVÖ) die besten Banken und Versicherungen Österreichs mit dem „Recommender Award“ – eine Auszeichnung, die für besondere Kundenorientierung vergeben wird. In der Kategorie „Beste Regionalbank“ wurde die Salzburger Sparkasse zum Sieger gekürt und als einzige Regionalbank in Österreich mit dem FMVÖ-Gütesiegel für „Exzellente Kundenorientierung“ ausgezeichnet.

Text: Salzburger Sparkasse

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