Antrag für Wahlkarten bei der Wohnsitz-Gemeinde
SALZBURG/PINZGAU. Alle, die am Tag der Landtagswahl, dem 22. April, nicht im Wahllokal ihrer Heimatgemeinde wählen können, haben ab sofort die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Bis spätestens 19. April kann der Antrag bei der Gemeinde, in der man wohnt, während der Amtsstunden mündlich (nicht telefonisch) oder schriftlich gestellt werden.
Sobald die amtlichen Stimmzettel vorliegen, werden die beantragten Wahlkarten von den Gemeinden verschickt. Das wird Anfang April sein.
Gewählt werden kann mit der Wahlkarte sofort nach Erhalt. Die Wahlkarte muss verschlossen in dem mitgeschickten weißen Kuvert bis spätestens zum Wahlschluss bei der zuständigen Gemeinde-Wahlbehörde eintreffen. Am Wahltag selbst können verschlossene Wahlkarten nur in einem Wahllokal der Heimatgemeinde abgegeben werden. Wenn das Kuvert noch nicht verschlossen und die Wahlkarte noch nicht unterschrieben ist, kann man am 22. April mit der Wahlkarte grundsätzlich in jedem Salzburger Wahllokal wählen. Über Ausnahmen informieren die Gemeinden.
Inzwischen liegt auch die endgültige Zahl der Wahlberechtigen vor. In Salzburg dürfen insgesamt 390.091 Personen an der Landtagswahl teilnehmen.
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