Missbrauch und Nötigung in Bischofshofen
Acht Burschen wegen sexuellem Übergriff angeklagt

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Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen sechs Jugendliche und zwei junge Erwachsene erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, am 25. Dezember 2023 in Bischofshofen schwerwiegende sexuelle Übergriffe auf zwei Mädchen begangen zu haben. Die mutmaßlichen Taten umfassen Missbrauch, Nötigung sowie die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen.
BISCHOFSHOFEN. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim Landesgericht Anklage gegen sechs Jugendliche und zwei junge Erwachsene erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, am 25. Dezember 2023 in Bischofshofen sexuelle Übergriffe auf zwei Mädchen begangen zu haben. Die Vorwürfe reichen von sexuellem Missbrauch über geschlechtliche Nötigung bis hin zur Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen.
Schwere Vorwürfe
Den sechs Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren wird unter anderem das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person sowie der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen minderjähriger Personen vorgeworfen. Gegen einen der jungen Erwachsenen wird wegen geschlechtlicher Nötigung sowie wegen des Besitzes und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen Anklage erhoben. Der zweite junge Erwachsene wird ebenfalls des sexuellen Missbrauchs beschuldigt.
Tathergang
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in wechselnder Zusammensetzung sexuelle Handlungen an zwei stark alkoholisierten Frauen vorgenommen haben. Dabei hätten sie den wehrlosen Zustand der Opfer ausgenutzt. Zusätzlich sollen Bild- und Videoaufnahmen der Übergriffe angefertigt worden sein. Beide Opfer erlitten schwere psychische Folgen in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Zum Tatzeitpunkt waren alle Beschuldigten strafrechtlich unbescholten. Inzwischen wurden jedoch einzelne Angeklagte in anderen Fällen verurteilt. Diese Vorstrafen könnten sich im aktuellen Verfahren strafverschärfend auswirken. Alle Angeklagten haben bislang von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht.
Die Anklage wird vor dem für Jugendstrafsachen zuständigen Schöffensenat des Landesgerichtes Salzburg verhandelt. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.
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