Dachs-Quälerei in Krobatinkaserne
Diversion für St. Johanner Jäger und Vizeleutnant

Nach einem siebenstündigen Martyrium erlöste der Vizeleutnant den Dachs mit einer Eisenstange. | Foto: Symbolbild: Tierschutzverein
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  • Nach einem siebenstündigen Martyrium erlöste der Vizeleutnant den Dachs mit einer Eisenstange.
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Am Landesgericht Salzburg wurde heute ein Tierquälerei-Prozess verhandelt. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Dachs mit einem Kleinkaliber Gewehr bis zum Tode gequält zu haben. Der Prozess endete in einer Diversion.

ST. JOHANN. Sieben Stunden lang kämpfte der schwer verletzte Dachs mit seinen Schussverletzungen. Letztendlich erlöste ihn der Vizeleutnant des Bundesheers mit einer Eisenstange. Im heutigen Gerichtsprozess wurde den beiden Beschuldigten eine Diversion angeboten. Der 56-jährige Jäger aus St. Johann und der 57-jährige Vizeleutnant nahmen das Angebot von jeweils 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer Pflege- oder Schutzeinrichtung für Tiere und einer Zahlung von 100 Euro an. Dem Staatsanwalt ist dies aber zu milde.

Dachs gequält

Der Vorfall ereignete sich am 23. August 2022. Ein Dachs war in einen Graben der Hindernisbahn der Krobatinkaserne gefallen und kam nicht mehr heraus. Als er das Tier entdeckte, rief der Vizeleutnant den Jäger. Mindestens sieben Schüsse sollen die beiden mit einem Kleinkalibergewehr auf das Tier abgefeuert haben. Der Dachs starb jedoch nicht so schnell. Er litt noch sieben Stunden an seinen Schussverletzungen, bis ihn letztendlich der Vizeleutnant mit einer Eisenstange erlöste.

Die beiden Männer wurden sowohl der Tierquälerei als auch der Verletzungen von Jagd-& Fischereirecht beschuldigt.  | Foto: Neumayr
  • Die beiden Männer wurden sowohl der Tierquälerei als auch der Verletzungen von Jagd-& Fischereirecht beschuldigt.
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Diversion

Die beiden Männer waren heute, am Freitag, den 17. Februar 2023, wegen Tierquälerei und Wilderei angeklagt. Im Falle einer Verurteilung hätten ihnen bis zu zwei Jahre Haft drohen können. Doch die Richterin machte ihnen ein Diversionsangebot von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer Tierschutz-oder Tierpflegeeinrichtung plus einer Zahlung von 100 Euro. Die Beschuldigten nahmen das Angebot an. Die Staatsanwaltschaft kündigte sogleich eine Beschwerde an. Dem zuständigen Staatsanwalt ist das Angebot zu milde.

Der Prozess endete in einer Diversion. | Foto: Symbolbild: Pixabay
  • Der Prozess endete in einer Diversion.
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Mehr dazu:

Pongauer Jäger und Vizeleutnant sind angeklagt

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