Expertentipp Steuer
Corona-Härtefallfonds als Hilfe für Familien
Stefan Walchhofer von der Steuerberatung ECA Mag. Pichler und Partner in Altenmarkt erklärt wann der Familienhärtefonds beantragt werden darf.
PONGAU. Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können den Corona-Familienhärtefonds beantragen. Der Familienhärtefonds soll Familien unterstützen, in denen mindestens ein Elternteil, der zum Stichtag 28. Februar 2020 beschäftigt war, aufgrund der COVID-19-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder in Corona-Kurzarbeit ist. Weiters muss spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen werden.
Gilt auch für Landwirte
Neben der Verlängerung und Aufstockung gibt es seit Jahresbeginn auch eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Landwirte. Die maximale Zuwendung beträgt 1.200 Euro pro Monat und Familie und ist abhängig vom aktuellen Familieneinkommen. Die Antragstellung wurde bis Ende Juni 2021 verlängert und erfolgt über ein Online-Formular.
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