Notfallplan
Notstromaggregate auf Bauernhöfen werden gefördert.
Da landwirtschaftliche Betriebe oft von extremen Wetterlagen besonders betroffen sind, hat das Land nun eine Förderung für die Anschaffung von Notstromaggregaten bzw. Modernisierung der elektrischen Anlagen beschlossen.
SALZBURG. Vergangenes Jahr erschwerten die starken Schneefälle die Stromversorgung im gesamten Bundesland aufrecht zu erhalten. „Damit notwendige betriebliche Abläufe in der Landwirtschaft auch bei einem länger andauernden Ausfall aufrechterhalten werden können, ist eine sichere Notstromversorgung notwendig", sagt Landesrat Josef Schwaiger. Das Land unterstütze daher die Anschaffung von Notstromaggregaten mitsamt der elektrischen Einbindung ins System mit einem Direktzuschuss von 700 Euro pro Betrieb. Gefördert werden, laut Schwaiger, Umrüstungen und technische Adaptierungen der Elektroinstallation und fachgerechte Einbindung in das Hausleitungsnetz als Vorsorgemaßnahme für länger andauernde Stromausfälle. „70 Landwirte haben bereits einen Antrag gestellt und bei einem Großteil wurde der Zuschuss bereits ausbezahlt“, erzählt Schwaiger.
Bedarf ist groß
„Die zahlreichen Anträge zeigen deutlich, dass der Bedarf bei unseren Bauern da ist", sagt Rupert Quehenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg. Die Landwirte wollen für extreme Wetterlagen wie im vergangenen Winter vorbereitet sein und im Falle des Falles nicht nur betriebliche Abläufe, sondern auch die Versorgung der Tiere bestmöglich aufrechterhalten. "Gemeinsam mit dem Land wurde hier eine sinnvolle Förderung auf die Beine gestellt, die mehr Sicherheit für die Landwirte und ihre Tiere bringt“, betont Quehenberger.
Nur mit Elektriker
Die Umbauten können nur gefördert werden, wenn sie von befugten Elektrounternehmen vorgenommen werden. Damit der Betrieb auf einen länger andauernden Stromausfall gut vorbereitet ist, muss ein Testbetrieb mit einem Notstromaggregat an Ort und Stelle durchgeführt werden. Antragsformular und Bestätigungsvorlage für das Elektrounternehmen können auf der Webseite des Landes unter www.salzburg.gv.at/foerderungen-lf abgerufen und bei der Bezirksbauernkammer eingereicht werden.
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