Das Gesetzt gilt – sogar für Krampusse
Die Gesetzgebung schreibt es seit 1967 klar vor: Wenn die Sicherheit des Lenkers und der beförderten Personen gewährleistet ist, dürfen maximal acht Personen auf der Ladefläche eines Traktor-anhängers transportiert werden. Der Traktor darf dabei maximal 40 km/h schnell fahren. Das gilt natürlich auch für Krampusse. Zudem müssen Aufbauten auf Anhängern durch die Kfz-Prüfstelle des Landes abgeklärt werden – auch wenn es sich um Krampus-Equipment handelt. Nachdem im Vorjahr Strafen an Passen verhängt wurden, die dieses Gesetz sehr locker interpretiert hatten, werden die "Verhaltensregeln" heuer klar kommuniziert. Richtig so! Schließlich muss gehandelt werden, bevor etwas passiert. Man stelle sich vor, ein Anhänger mit 20 Krampussen kippt bei der Fahrt auf der B311 um. Oder ein Auffahrunfall ereignet sich. Verletzte sind vorprogrammiert. Dann beginnt das große Klagen und das Suchen nach Schuldigen und für die Sprecher von Sätzen wie "Das ist Brauchtum"; "Das war schon immer so"; und "Da ist noch nie etwas passiert" gilt: "Im Nachhinein sind auch sie schlauer."
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