Eltern, Familie
Die Väter nehmen sich die Zeit für ihre Kinder
REGION. "Ich sehe die Entscheidung von Bundeskanzler Kurz zweigeteilt, denn natürlich ist es sehr persönlich", so Susanne Klinser von Purkersdorf zur Aussage des Bundeskanzlers, dass er nicht in den Papamonat gehen werde. "Ich glaube, dass es ihm persönlich viel bringen würde und es in seiner Position möglich wäre, den Papamonat in Anspruch zu nehmen. Das hätte auch eine gewisse Vorbildfunktion", meint Klinser.
Zeit für Mutter und Kind
"Ich habe den Papamonat genutzt, weil es mir persönlich sehr wichtig war für meine Partnerin und natürlich mein Kind in dieser frühen und völlig neuen Phase des Lebens da sein zu können." erzählt Florian Schallauer, ein Vater aus Purkersdorf. Außerdem wollte er ganz einfach selbst dabei sein und all das Neue miterleben, das diese neue Situation mit sich brachte. "Leider muss man sich es erst einmal leisten können nur etwa 700 € statt einem vollen Gehalt zu bekommen. Das ist bei weitem nicht für alle Familien möglich – die Ärmeren bleiben auf der Strecke." Die Entscheidung von Bundeskanzler Kurz sieht er kritisch: "Ich finde es sehr bedauerlich, dass er das Papamonat nicht nutzt. Es ist bedauerlich, da ihm Zeit mit seinem Kind womöglich neue Perspektiven über das Thema "Kindeswohl" bescheren könnten."
Das ist der Papamonat
"Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Vater den voraussichtlichen Beginn unter gleichzeitiger Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins dem Arbeitgeber ankündigen (Vorankündigungsfrist)"
, erklärt Vera Kmenta-Spalofsky von der Arbeiterkammer Niederösterreich. Der Papamonat gilt unter bestimmten Voraussetzungen für alle Väter, sowie bei gleichgeschlechtlichen Paaren für den zweiten Elternteil. Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten Eine Mindestbeschäftigungsdauer für den Anspruch auf den Papamonat oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich. Der Papamonat dauert zwischen 28 und 31 Tage. Während des Papamonats erhält der Vater 22,60 Euro täglich. Dieser Betrag wird jedoch bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld (Väterkarenz) wieder abgezogen.
Papamonat ist nicht Väterkarenz
Väterkarenz ist ein Rechtsanspruch gegen den Dienstgeber, bis zum 2. Geburtstag des Kindes bei vorheriger Meldung mindestens zwei Monate zwecks Kinderbetreuung keine Arbeitsleistung zu erbringen. Das Dienstverhältnis bleibt aufrecht, ist aber karenziert. Es besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz für den Vater (bis 4 Wochen nach Ende der Väterkarenz). Für Väter besteht die Möglichkeit, eine Elternteilzeit nach Ende der Karenz (parallel mit der Mutter) bis zum 7. Geburtstag des Kindes zu melden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.