Neue Regeln
Führerschein für alle neuen Hundebesitzer ab Juni
Ab dem 1. Juni müssen Personen, die sich zum ersten Mal oder einen zusätzlichen Hund nehmen, den sogenannten Hundeführerschein absolvieren. Der Hundebesitz muss unverzüglich bei der Gemeinde gemeldet werden.
REGION. "Um die 650 Hunde leben in der Stadtgemeinde Purkersdorf", informiert Hannes Hötzinger von der Gemeinde Purkersdorf. Jeder, der einen Hund besitzt, muss dies auf der Gemeinde melden. In Zukunft müssen neue Hundebesitzer einen Nachweis erbringen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse der allgemeinen Sachkunde für alle Hunde besitzen. Weiters ist ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nötig.
Erweiterte Sachkunde
Bei Hunden für die möglicherweise ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen, ist eine erweiterte Sachkunde vorzulegen. Zu diesen Rassen zählen zum Beispiel Bullterrier oder Rottweiler. Hundehalter von bereits als auffällig festgestellten Hunden können zu einer erneuten Absolvierung der erweiterten Sachkunde aufgefordert werden. Die allgemeine Sachkunde muss von Hundehaltern nur einmal im Leben erbracht werden. Eine Nachreichung des Nachweises ist ab Meldung bei der Gemeinde innerhalb von sechs Monaten möglich.
Rassen, bei denen die erweiterte Sachkunde erbracht werden muss:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Der Hundepass
"In Niederösterreich wird der Hundeführerschein nach der Teilnahme an einer dreistündigen Informationsveranstaltung ausgestellt. Es muss keine Prüfung abgelegt werden", so Robert Lugar vom Land Niederösterreich. Die Veranstaltungen werden von "Eine weitere Änderung ist, dass ab 1. Juni nur mehr maximal fünf Hunde in einem Haushalt gehalten werden dürfen, um Tierhorten zu vermeiden. Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotenzial dürfen maximal zu zweit in einem Haushalt gehalten werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Hundezüchter." organisiert. Termine findet man unter dogaudit.info. "Nur Hundehalter, die sich ab dem 1. Juni 2023 einen Hund neu anschaffen, brauchen diesen NÖ Hundepass bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde", so Lugar weiter.
Haftpflichtversicherung
Haushalte, die schon im Besitzes eines Hundes oder mehrerer Hunde sind, müssen die Haftpflichtversicherung innerhalb der Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde nachreichen.
Beschränkungen
Eine weitere Änderung ist, dass ab 1. Juni nur mehr maximal fünf Hunde in einem Haushalt gehalten werden dürfen, um Tierhorten zu vermeiden. Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotenzial dürfen maximal zu zweit in einem Haushalt gehalten werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Hundezüchter.
Die Prüfung
Der Hundeführerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen werden Fragen zum Wesen und Verhalten des Hundes gestellt. Der praktische Teil konzentriert sich auf die Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge. Die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss bei jungen Hunden innerhalb des ersten Lebensjahres des Hunde und für jeden Hund einzeln erbracht werden.
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