Pflegeheimbesucher in Handschellen abgeführt

Richterin Doris Wais-Pfeffer versuchte, den Sachverhalt zu klären. | Foto: Probst
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REGION PURKERSDORF (ip). Weil er seiner Wegweisung aus einem Pflegeheim in der Region Purkersdorf nicht freiwillig nachgekommen sei, schritten drei Polizeibeamte ein und geleiteten ihn hinaus. Der Widerstand des 64-jährigen Akademikers habe dazu geführt, dass er festgenommen und in Handschellen abgeführt werden musste.

Schon mehrfach habe er sich, laut Heimleiterin, ungebührlich aufgeführt, wenn er den demenzkranken Vater seiner Freundin besuchte. Am 18. Jänner 2015 wandte sich die Heimleiterin an die Polizei, die sie ins Heim begleitete. Der Beschuldigte hatte jedoch kein Verständnis für ein schriftlich ausgefolgtes Hausverbot. Er habe die Beamten am Zutritt zum Zimmer des Pfleglings gehindert und lautstark Gespräche der Beamten mit anderen Personen gestört. Zwei Beamte ergriffen daher seine Arme und geleiteten ihn zunächst sachte zum Lift und in das Erdgeschoß, wo er sich plötzlich losgerissen habe und nur durch einen Spezialgriff und Handschellen zur weiteren Amtshandlung geführt werden habe können.

„Nicht schuldig“, erklärte sich der Akademiker vor der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer, die teilweise vergeblich versuchte, den Sachverhalt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, der mit einer Strafe bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, zu klären. Der juristisch kompetente Mann weigerte sich bereits zu Beginn des Prozesses, eine mündliche Stellungnahme abzugeben, vielmehr bestand er darauf, eine mehrseitige schriftliche eidesstattliche Erklärung vorzulesen. Wais-Pfeffer lehnte dies ab, da sich der 64-Jährige penibelst auch über Details auslasse, die mit dem angeklagten Faktum nicht wirklich zu tun hätten.

„Sie können eine Ordnungsstrafe bekommen, wenn Sie sich nicht benehmen können“, warnte die Richterin, nachdem sie den Beschuldigten mehrfach wegen seines Verhaltens vor Gericht ermahnt hatte. „Hetzen Sie mich nicht, ich habe einen Herzschrittmacher“, erklärte der 64-Jährige, als ihn Wais-Pfeffer bat, bei seinen Ausführungen auf den Punkt zu kommen. Nicht zuletzt nervte er die Prozessteilnehmer damit, dass er die Fragen der Richterin an die drei Beamten einerseits wiederholt nochmals stellte, andererseits häufig zu Suggestivfragen griff.
„So einen Einsatz haben wir eigentlich noch nie gehabt“, resümierte ein Beamter den Vorfall und erklärte dem Beschuldigten, dass eine Wegweisung bereits dann rechtlich vertretbar sei, wenn er vor Ort nicht erwünscht sei. „Sie sind Vertragsbediensteter?!“, wandte sich der Beschuldigte an einen weiteren Beamten. „Dürfen Sie da schon jemanden verhaften?“, versuchte er weiter die Vorgangsweise der Beamten anzuzweifeln.

„Ich verlange einen Lokalaugenschein!“, forderte er schließlich neben einer Reihe weiterer Zeugen. Wais-Pfeffer vertagte, ließ jedoch einen Teil der Beweisanträge bis zur nächsten Verhandlung offen.

Richterin Doris Wais-Pfeffer versuchte, den Sachverhalt zu klären. | Foto: Probst
Strafprozessordnung: Der Angeklagte zeigte vor Gericht recht eigensinniges Verhalten. | Foto: Probst

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