Pflegehelfer knackte Tresor seiner Gastfamilie
Rumänischer Pflegehelfer klaut wertvollen Schmuck aus Tresor seiner Gastfamilie. Er zeigte sich geständig.
ST. PÖLTEN (ip). Über eine Pflegehelferbörse kam ein 28-jähriger Rumäne in das Haus einer Familie im Wienerwald und betreute dort von Mitte Juli bis Mitte August 2017 den querschnittgelähmten Sohn. Als er sich am 17. August verabschiedete, befand sich in seinem Gepäck auch Schmuck im Wert von 63.700 Euro aus dem Tresor der Gastfamilie.
Nachdem der Mann zehn Tage später in Rumänien verhaftet worden war, landete er nun auf der Anklagebank des Landesgerichts St. Pölten, wo er sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer geständig zeigte.
Tresor geplündert
Er habe den Schlüssel in einer Küchenlade gefunden und damit den Tresor im Keller geöffnet. Dass seine Beute so wertvoll gewesen sei, habe er nicht gewusst. In Rumänien habe er in einem Pfandhaus 4.720 Euro dafür bekommen, 2.200 davon habe man ihm gestohlen, mit dem Rest habe er einen Urlaub finanziert, so die Aussage des Beschuldigten. Die Schadensforderung seines Opfers, das nur 3.000 Euro von der Versicherung erhielt, anerkannte der Rumäne nicht.
„Was für ein Mensch muss man da sein?“, wollte Richter Slawomir Wiaderek von dem Beschuldigten wissen. Es habe bei ihm nicht einmal eine Notlage, von der andere Täter sprechen, bestanden, so der Richter, der nachvollziehen konnte, dass er keine Erklärung dafür erhielt.
Wertvoller Ring
Als Zeugin berichtete die bestohlene Frau, dass der Tresorschlüssel unter anderen Sachen in der Lade versteckt gewesen sei. Vermutlich habe er sie einmal beobachtet, als sie den Schlüssel dort deponierte. Beim Schmuck handelte es sich um hochpreisige Stücke wie etwa einem Ring im Wert von 23.000 Euro.
Verteidiger Michael Hofbauer verwies auf das umfassende Geständnis und die Unbescholtenheit des Rumänen. Die Schadenshöhe betreffend meinte er, dass es sich dabei nur um eine Schätzung handle.
Schadensgutmachung
Er habe seine Vertrauensstellung maßlos ausgenutzt, erklärte Wiaderek nach der Urteilsverkündung, die dem Rumänen bei einem Höchstmaß von drei Jahren eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, 14 davon bedingt, einbrachte (rechtskräftig). Nachdem der Mann bereits zwei Drittel der Strafe in Untersuchungshaft verbüßt hatte, wurde er nach dem Prozess bedingt entlassen und der Fremdenpolizei übergeben. Der Auflage einer Schadensgutmachung binnen zwei Wochen in Höhe von 61.700 Euro wird der Rumäne vermutlich nicht nachkommen können.
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