Gablitzer Bürgermeister hat eine ganz klare Linie zu einer möglichen Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler
In den vergangenen Tagen war der Marktgemeinde Gablitz eine „Amtliche Mitteilung der Bürgermeisterämter des Gerichtsbezirkes Neulengbach“ aus dem Jahr 1938 zugegangen.
Gablitz gehörte damals zum Gerichtsbezirk Neulengbach und demnach wäre Adolf Hitler mit 11. Mai 1938 zum Ehrenbürger aller Gemeinden des damaligen Gerichtsbezirkes ernannt worden.
Bgm. Cech: „Ich habe sofort Nachforschungen in unseren Gemeinde-Archiven veranlasst, ebenso hat GR. Gottfried Lamers bei unserer Leiterin des Heimatmuseums um Informationen gebeten. Wir nehmen das Thema sehr ernst und wollen gar nichts unter den Tisch wischen."
In allen Unterlagen der Gemeinde konnten keine Informationen gefunden werden, insbesonders ob diese Ehrenbürgerschaft wirklich für Gablitz gegolten hat, oder ob sie später durch den Gemeinderat aufgehoben wurde. In keiner der aufliegenden Ehrenbürgerlisten der Wienerwaldgemeinde schien Hitler jemals auf. Tatsache ist jedoch, dass nach den gültigen Statuten der Gemeinde eine Ehrenbürgerschaft nicht explizit mit dem Tod erlischt.
Der Gablitzer Bürgermeister stellt daher ganz eindeutig fest: „Zu diesem Thema darf es auf keinen Fall einen Eiertanz geben und die Abgrenzung der Marktgemeinde Gablitz muss glasklar sein. Deshalb habe ich das Thema auf die Agenda der heutigen Sitzung des Gemeindevorstandes genommen um eine allfällige Ehrenbürgerschaft mit sofortiger Wirkung auflösen.
Egal ob diese tatsächlich noch besteht oder nicht, wir haben hier absolut auf Nummer Sicher zu gehen. Dies wird auch kommende Woche durch den Gemeinderat beschlossen werden. Eine aufrechte Ehrenbürgerschaft ist natürlich undenkbar und meine Linie ist hier ganz klar, der Gemeinderat muss sich eindeutig positionieren.“
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