Gemeinderatswahl 2025
Verfassungsgerichtshof eröffnet Verfahren

- Gablitz wartet auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof.
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Nach der konstituierenden Sitzung vergangene Woche gibt es wieder Neuigkeiten aus Gablitz.
GABLITZ. "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte mir heute mit, dass zur BEGAB-Wahlanfechtung der Gemeinderatswahl in Gablitz vom 18.5.2025 das Verfahren eröffnet wurde", sagt Robert Marschall von der Liste BEGAB, der ursprünglich Beschwerde gegen die Wahl vom 26. Jänner eingelegt hat, was zur Wiederholung am 18. Mai geführt hat. Innerhalb der nächsten 8 Wochen hat die NÖ-Landes-Hauptwahlbehörde die Wahlakten vollständig und im Original (aber ohne Stimmzetteln) an den VfGH zu übermittelt.

- Vielleicht gibt es noch eine Wahl.
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"Es überrascht mich sehr, dass ein Mensch so viel Zeit investiert", äußert sich Bürgermeister Michael Cech dazu. Die Gemeinde ist unterdessen in den weiteren Ablauf nicht involviert und wartet auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Der Gemeinderat hat seine Arbeit letzte Woche aufgenommen", so der Orts-Chef.




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