Arbeiterkammer der Region erkämpfte über 500.000 Euro
BEZIRK TULLN/REGION PURKERSDORF. Im ersten Halbjahr 2015 forderte die AKNÖ-Bezirksstelle Tulln, die auch für die Region Purkersdorf zuständig ist, für 49 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Kraft. So mussten 26 Fälle in der ersten Jahreshälfte dem AKNÖ-Rechtsschutzbüro übertragen werden, das die Klagen beim Arbeitsgericht einbrachte. Für die ArbeitnehmerInnen der Region konnten 103.111 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden rund 435.000 Euro für 52 ArbeitnehmerInnen aus 13 insolventen Betrieben gesichert.
Halbjahresbilanz 2015 der Arbeiterkammer Bezirksstelle-Tulln (auch zuständig für die Region Purkersdorf):
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Persönliche Beratungen: 754
Telefonische und schriftliche Beratungen: 706
Interventionen beim Dienstgeber: 49 Fälle
Kostenloser Rechtsschutz: 26 Fälle
Außergerichtlich eingebracht: 53.078 Euro
Gerichtlich eingebracht: 50.033 Euro
Insolvenzen: 434.637 Euro
Gesamtsumme: 537.748 Euro
Eine im Rahmen einer einvernehmlichen Dienstauflösung vereinbarte Zusage auf Wiedereinstellung wäre einer Dienstnehmerin eines Handwerkerbetriebs der Region beinahe teuer zu stehen bekommen. Diese kam nämlich auf Hinweis der Personalsituation zum fälligen Zeitpunkt nicht zustande. Vorweg: Die von der AKNÖ intervenierten Ansprüche rund um die Kündigung, basierend auf Gehaltseinstufung sowie Anwendung des Kollektivvertrags, wurden von der Firma geleistet. Inklusive Schadenersatz bekam die betroffene Dienstnehmerin über 3.500 Euro nachgezahlt. Doch mit der Auszahlung der Ansprüche stellte plötzlich das AMS die Rückzahlung des für die Zeit der Arbeitslosigkeit erhaltene Arbeitslosengeld fällig. Das war aufgrund einer früheren, besser bezahlten Beschäftigung mit rund 4.050 Euro sogar noch höher. „Im Zuge einer Prüfung fanden wir einen Entscheid des Obersten Gerichtshofes, dass unter den gegebenen Umständen die geforderte Rückforderung nicht zulässig ist“, so der Tullner AKNÖ-Bezirksstellenleiter Günter Kraft. Damit konnte sich die betroffene Dienstnehmerin doppelt freuen, denn der Schadenersatz wurde von der Firma geleistet und die Rückzahlung an das AMS verhindert.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.