Freispruch am Landesgericht Ried
38-Jähriger nach drei Monaten U-Haft wieder frei

- Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.
- Foto: MeinBezirk/Bernadette Wiesbauer
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
Jener 38-Jährige, der sich am Montag, 22. September vor dem Landesgericht Ried wegen mehrmaligen schweren Diebstahls durch Einbruch verantworten musste, ist ein freier Mann. "Am Ende war die Suppe für eine Verurteilung zu dünn", so der Vizepräsident des Landesgerichtes, Stefan Kiesl.
RIED. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zwischen 24. August 2024 und 22. Dezember 2024 acht Einbruchsdiebstähle in Suben, St. Florian am Inn und Schärding begangen zu haben. "Die Beweislage hat sich jedoch nicht erhärtet", so Kiesl. Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt, der Freispruch ist somit bereits rechtskräftig.
Mehr als drei Monate in U-Haft
Noch am Tag der Verhandlung wurde der 38-Jährige aus der U-Haft entlassen. Mehr als drei Monate verbrachte er hinter Gittern. Eine Haftentschädigung bekommt man in einem derartigen Fall aber nicht automatisch. "Der Mann kann nun in einem Ziviprozess eine Haftentschädigung verlangen. Dabei wird auch geprüft, ob ein Mitverschulden besteht. Es liegt im Ermessen des Mannes, ob er diese Klage einbringen wird", erklärt Kiesl.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.