Landesgericht Ried
Prozess um Schlachtungen ohne Betäubung weiter ohne Urteil
- Nach rund zwei Stunden vertagte Andreas Rumplmayr die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. (Bild vom ersten Prozesstag)
- Foto: MB
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Am Dienstag, 29. September, wurde die Verhandlung gegen drei Angeklagte wegen mutmaßlicher Tierquälerei und illegalen Schächtungen am Landesgericht Ried fortgesetzt. Allerdings musste der Prozess erneut vertagt werden.
RIED, BEZIRK BRAUNAU. Die 40-jährige Geschäftsführerin einer Halal-Metzgerei im Bezirk Braunau sowie ihr 63-jähriger Vater bekennen sich zu den Vorwürfen nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden sowie einem 35-jährigen ehemaligen Mitarbeiter des Betriebs vor, über mehrere Jahre Tiere ohne Betäubung, behördliche Bewilligung und tierärztliche Aufsicht geschlachtet zu haben. Zu den mutmaßlich strafbaren Handlungen soll es auch Videos geben.
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Der 63-jährige Zweitangeklagte erklärte bei der Einvernahme, den Betrieb zuvor 15 Jahre lang selbst betrieben und danach an seine Tochter weitergegeben zu haben. Aufgrund seiner Erfahrung wirkte er jedoch weiterhin maßgeblich mit. Kleinere Schlachtungen habe er auch selbst vorgenommen. Richter Andreas Rumplmayr wollte auf mehrfache Nachfrage hin wissen, wie die Schlachtung der Tiere ablief und ob die Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung betäubt waren. Diesen Fragen wich der 63-Jährige meist aus. "Warum sagen uns nichts Konkretes? Drücken Sie sich doch genauer aus, das hilft uns nicht weiter", wurde der Richter kurzzeitig zornig. Zu einem Video, das ein offenbar nicht betäubtes Tier zeigt, meinte der Angeklagte, dass er bei dieser Schlachtung nicht dabei gewesen wäre.
Betäubt oder nicht betäubt?
Danach wurde die nunmehrige Geschäftsführerin der Metzgerei befragt. Sie behauptete, dass der Betrieb zweimal für Halal-Schlachtungen zertifiziert worden sei. Die Tiere würden mit einem Elektrogerät oder einem Bolzenschussapparat betäubt. Von den Schlachtungen ohne Betäubung in den Videos wusste die Frau nichts. Gleichzeitig beschuldigte die 40-Jährige den Drittangeklagten, sie mit den Videos um Geld erpresst zu haben.
Die Durchsuchung im März 2025 sei wie in einem schlechten Film gewesen: "Wir fühlten uns wie die größten Drogendealer. Als hätten wir etwas richtig Schlimmes angestellt, obwohl wir nichts Unrechtes getan haben." Als die Frau mehrfach den Unterschied zwischen einer Halal-Schlachtung und einer in Österreich üblichen Schlachtung erklären wollte, ging Richter Rumplmayr dazwischen: "Mir geht es nicht um ein Gebetswort, das ausgesprochen werden muss. Relevant ist in diesem Fall nur, ob die Tiere betäubt waren oder eben nicht."
Polizist belastet Geschäftsführerin
Zum Abschluss des Prozesstags wurde noch ein Polizeibeamter als Zeuge einvernommen. Er war Einsatzleiter der Hausdurchsuchung vor anderthalb Jahren. Er sagte aus, dass die Geschäftsführerin mehrfach über Schlachtungen ohne Betäubung sprach. Sie sei am Tag der Hausdurchsuchung und der Einvernahme sogar erleichtert gewesen, vermutet der Beamte: "Die mögliche Erpressung durch den ehemaligen Mitarbeiter habe sie augenscheinlich unter Druck gesetzt." Nach rund zwei Stunden vertagte der Richter die Verhandlung auf unbestimmte Zeit.
Zum ersten Prozesstag:
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