Asylwerberheim Reichersberg: Untersagung durch die Gemeinde aufgehoben
Durch einen Bescheid hat die Gemeinde Reichersberg die beabsichtigte Nutzung der ehemaligen Frühstückspension "Gästehaus Hildegard" als Grundversorgungsquartiger für Asylwerber untersagt. Der deutsche Grundstückseigentümer hat den Bescheid der Gemeinde angefochten. Die oberösterreichische Landesregierung hat als zuständige Aufsichtsbehörde nun entschieden, dass der Bescheid der Gemeinde aufgehoben wird und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung in den Reichersberger Gemeinderat zurückwandert. Begründet wird diese Feststellung vom Land OÖ mit der Tatsache, dass die Verwendung des "Gästehauses Hildegard" zur Unterbringung von Asylwerbern mit der Widmung "Wohngebiet" durchaus im Einklang stehe. Gegen diesen Bescheid des Landes ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Es kann jedoch eine Beschwerde an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden, heißt es in einer Presseaussendung des Landes.
Die Abteilung Soziales des Landes wird nun die Caritas beauftragen, die Vorbereitungen für eine baldige Belegung des Asylwerberheimes zu Ende zu führen.
Verwundert zeigt sich darüber der Rechtsanwalt der Gemeinde, Georg Schwarzmayr-Lindinger: Er habe den Bescheid noch nicht bekommen und die Vorgehensweise des Landes, zuerst an die Presse zu gehen, sei höchst verwunderlich. "Möglicherweise hat die Gemeinde den Bescheid erhalten, obwohl ich als Rechtsanwalt zuerst darüber informiert werden müsste", so Schwarzmayr-Lindinger.
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